Frage an Siegfried Kauder von Jens M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kauder,
morgen tritt der neue § 184c StGB (Jugendpornographie) in Kraft.
Halten Sie es für strafwürdiges Unrecht, wenn beispielsweise ein 17-jähriger einvernehmlich seine gleich alte Freundin bei der Selbstbefriedigung fotografiert?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum §184c StGB.
Für Ihren geschilderten Fall, dass ein Minderjähriger seine Freundin bei einer sexuellen Handlung fotografiert, sieht das Gesetz im Abs. 4 eine Einschränkung vor: Das Foto ist nicht gesetzwidrig, wenn es mit Einwilligung der darauf abgebildeten Person entstanden und der Hersteller des Fotos unter 18 Jahren ist. Natürlich dürfen diese Bilder nicht weitergegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder MdB