Frage an Siegfried Kauder von Pierre V. bezüglich Recht
Werter Herr Kauder,
ihre Antwort auf die Anfrage zum Thema ´Jugendpornographie´ blieb für mich an mehreren Stellen unklar.
So zum Beispiel diese Satzteile:
"die Verbreitung von pornographischen Computeranimationen und Zeichentrickfilmen unter Strafe zu stellen" und "Strafgrund ist nämlich nicht nur der Darstellerschutz, sondern auch der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und dem Nachahmungseffekt."
1. Reichen dafür die derzeitigen Alterskennzeichnung und Zutrittsverbote (Ab-18-Videotheken) nicht aus?
2. Warum sind einzig explizit sexuelle Inhalte so ein großes Thema? Mit gleichem Recht könnten die Gesetzgeber doch auch Nachrichtensendungen unter Strafe stellen, da die dort geschilderten Geschehnisse zur Nachahmung anregen.
"In Grenzbereichen ist dabei auf das jugendliche Erscheinungsbild des Darstellers abzustellen."
3. Und was, wenn eine Partyfoto-Webseite (z.B. http://www.plusz-party.de/pics.asp) Bilder zugänglich macht, auf denen sich echte Jugendliche in Pose werfen? Sind gespielte Zungenküsse online plötzlich kein Spaß mehr, sondern "unnatürlich geschlechtsbetonte" Aufnahmen, bei deren Verbreitung Gefängnis droht?
"Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen, wirklichkeitsnahen oder eines fiktiven Geschehens handelt."
4. Bedeutet das, jugendlich wirkende Erwachsene dürfen ihr Geld nicht mehr mit Pornodrehs verdienen? Und wenn eine Manga-Fantasiefigur, die zwar 300 Jahre alt ist, aber wie 17 aussieht, Sex hat - ist dies dann Jugendpornografie?
Vielen Dank im Voraus dafür, dass Sie auf meine Fragen eingehen.
Mit freundlichem Gruß,
Pierre Vlcek.