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Frage von Hartmut D. •

Frage an Siegfried Kauder von Hartmut D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Kauder,

am 11. März 2008 haben Deutschland und die USA ein Abkommen paraphiert, das in der Öffentlichkeit kaum Beachtung fand. Das Abkommen sieht vor, dass personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden.

Selbst persönliche Daten über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sowie intime Daten über das Sexualleben der Bürger sollen den US-Behörden zugänglich gemacht werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, und die Datenschutzbeaufragten der Länder kritisieren das Abkommen scharf: Die Datenschutzvorkehrungen blieben weit unter dem europäischen Niveau. So fehle eine unabhängige Datenschutzkontrolle. Bemerkenswert sei auch, dass die Betroffenen weder ein Auskunftsrecht hätten noch die Verwendung ihrer Daten in den USA gerichtlich überprüfen lassen könnten. Unklar bleibe zudem, in welchen Fällen Daten abgerufen werden können. In den USA würden Datenschutzrechte ausschließlich US-Bürgern gewährt. Anderen hätten keinen Ansprüche auf Auskunft über die Verarbeitung der eigenen Daten, Löschung unzulässig erhobener oder Berichtigung unrichtiger Daten.
Bundesinnenminister Schäuble (CDU) setzt damit seine Vorstellungen einer lückenlosen Überwachung weiter durch. Um immer neue Maßnahmen zu rechtfertigen, werden die Bürger mit aufgebauschten Nachrichten über die Bedrohung durch den Terrorismus in Angst und Schrecken versetzt. Widersinnig ist, dass damit ein Abbau von Freiheiten einhergeht.

Der Bundestag wurde bisher in dieser Sache übergangen. Wie sehen Sie diesen Vorgang? Ich appelliere an Sie, Herr Dr. Kauder, der Ratifizierung des Abkommens nicht zuzustimmen.

(Quellen: z. B. Die Zeit, 11.4.2008; Erklärung Schaars vom 11.3.2008)

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Danneck

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Sehr geehrter Herr Danneck,

vielen Dank für Ihre Frage zu dem paraphierten Abkommen zwischen Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität.

Zunächst möchte ich festhalten, dass es Aufgabe der Bundesregierung ist, völkerrechtliche Verträge auszuhandeln. Der Bundestag wurde im konkreten Fall nicht übergangen. Im Vorfeld wurde er am 28. Februar über die Aufnahme der Gespräche informiert und am 9. März fand ein sog. Berichterstattergespräch mit den zuständigen Innenpolitikern statt, in dem das Bundesinnenministerium über den Vertrag informiert hat. Die Ratifizierung steht noch aus.

Die Übermittlung von Daten bringt immer das Problem mit sich, dass in dem anderen Staat das dortige Datenschutzniveau gilt und der übermittelnde Staat nur noch wenig Einfluss darauf hat. Deutschland kann es sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus jedoch nicht leisten, auf einen Datenaustausch mit unserem wichtigsten Verbündeten -- den USA -- zu verzichten. Die entscheidenden Hinweise auf die Sauerland-Gruppe, die im Sommer vergangenen Jahres in Deutschland Terroranschläge vorbereitet hatte, kamen von den USA. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Dr. Christoph Bergner MdB, hat in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 5. Juni 2008 darauf hingewiesen, dass mit dem Abkommen ein deutlich besseres Datenschutzniveau geschaffen werde als dies nach bisheriger Rechtslage der Fall ist. Er hat auch zu der von Ihnen angesprochenen fehlenden gerichtlichen Überprüfbarkeit der Verwendung der übermittelten Daten in den USA Stellung genommen. Ein solches subjektives Recht für deutsche Bürger haben die USA strikt abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB