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Frage von Torben K. •

Frage an Siegfried Kauder von Torben K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Kauder

Personal , bezahlt und nicht genutzt !
Mit dem Rentenalter von 60J. war das Ruhestandsalter von 55J bei Berufssoldaten noch genehm . Aber die aktuelle Differenz von 12J ist nicht zu rechtfertigen .
Beispiel : Diese könnten im Bereich 55J geschult und im Bereich der Arge , Verwaltungsaufgaben übernehmen . Dadurch könnte Personal für Kontrollen (unten angeführt) freigemacht werden . Die 3-4mal überlasteten Fallmanager bei der Arge , könnten sich bei dieser Verwaltungentlastung intensiver um ihre Klienten kümmern .
Alles Kostenneutral

Was würde dagegen sprechen ???

MfG T.Klembt

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Sehr geehrter Herr Klembt,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie den Vorschlag machen, ältere Berufssoldaten nach Erreichen ihres 55. Lebensjahres umzuschulen und ihnen im Bereich der Arge Verwaltungsaufgaben zukommen zu lassen.

Dazu muss man folgendes wissen:

Zum 1. Januar 2002 sowie zum 1. Januar 2007 wurde die allgemeine Altersgrenze der Berufssoldaten um jeweils ein Jahr heraufgesetzt, weshalb für alle Berufssoldatinnen und Berufssoldaten nunmehr das vollendete 62. Lebensjahr als allgemeine Altersgrenze gilt, mit deren Erreichen sie kraft Gesetzes in den Ruhestand treten.

Bestimmte Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können zu einem früheren Zeitpunkt (mit Überschreiten der besonderen Altersgrenze) in den Ruhestand versetzt werden. Diese besondere Altersgrenze liegt zurzeit für Berufsunteroffiziere aller Laufbahnen bei 54 Jahren und für Offiziere (mit Ausnahme des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr) bis zum Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See je nach erreichtem Dienstgrad zwischen dem vollendeten 55. und dem vollendeten 61. Lebensjahr. Ein Anspruch, bei Überschreiten dieser besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt zu werden, besteht nicht.

Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz), der zur Zeit beraten wird, soll das Renteneintrittsalter der Berufssoldaten in Zukunft erneut schrittweise um mindestens zwei Jahre angehoben werden. Dadurch wird sich künftig das durchschnittliche Renteneintrittsalter deutlich erhöhen.

Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Verwendung muss einerseits bedacht werden, dass die Streitkräfte sich ausschließlich auf ihre militärischen Aufgaben zu beschränken haben und nicht mit Verwaltungsaufgaben belastet werden sollen. Entsprechend ist ihre Ausbildung ausgerichtet. Andererseits dürfte die Arge, um die ihr übertragenen Aufgaben effektiv und effizient erledigen zu können, hochspezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen. Ob lebensältere Berufssoldaten selbst nach umfänglicher Schulung die für eine derartige Verwaltungstätigkeit notwendigen Spezialkenntnisse am Ende ihrer beruflichen Laufbahn noch im hinreichenden Umfang erwerben können, darf zumindest in Frage gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund lässt sich der von Ihnen gemachte Vorschlag
meines Erachtens nicht ohne weiteres umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB