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Frage von Dieter G. •

Frage an Siegfried Kauder von Dieter G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder !

Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:

1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden – Jugendpornografie. Dazu soll das „Schutzalter“ auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?

2.In Zukunft soll auch das sogenannte „Posing“ als Kinder- und Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?

3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?

Medienwirksame Gewalttaten an Kindern/Jugendlichen wurden dazu benutzt die Gesetze immer wieder neu zu verschärfen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass es zum Gesetzentwurf eine weitere Anhörung von Sachverständigen gibt, die aus dem Fachbereich der Sexualwissenschaft etc. kommen. Mit Sicherheit wird es dann weitere Kritik gegen eine Strafverschärfung geben. Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

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Sehr geehrter Herr Gieseking,

vielen Dank für Ihre Email zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Der Gesetzentwurf sieht bisher vor, in § 184b StGB den Begriff der "Jugendpornographie" einzuführen und Kinder- und Jugendpornographie hinsichtlich der Strafandrohung weitgehend gleichzustellen. Diese Gleichstellung wird gerade vor dem Hintergrund des geringeren Unrechtsgehalts bei jugendpornographischen Schriften als problematisch angesehen. Die Beratungen zu diesem Punkt sind daher auch noch nicht abgeschlossen. Die Heraufsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre ergibt sich aus dem o.g. EU-Rahmenbeschluss, der mit dem Gesetz umzusetzen ist. Der EU-Rahmenbeschluss definiert "Kind" als jede Person unter 18 Jahren (Art. 1 Buchstabe a) und folgt damit dem im Vergleich zum deutschen Recht weiteren Begriff des Kindes nach dem VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989.

2. Mit der Änderung des § 176 StGB, die im Laufe der Beratungen aufgenommen wurde, wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 (4 StR 570/05) virulent geworden ist. Gleichzeitig wird damit eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen. Die neue Fassung des § 176 Absatz 4 Nr. 2 StGB wird demnach künftig wie folgt lauten: "..ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist". Damit wird richtigerweise das Posieren von Kindern in sexuell aufreizender Form wieder vom Tatbestand erfasst. Eine damit verbundene Rechtsunsicherheit kann ich nicht erkennen. Im Übrigen teile ich die Auffassung, dass es sich dabei um harmlose FKK-Aufnahmen handelt, nicht.

3. Durch den Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung deutlich verbessert. Eine Kriminalisierung von einvernehmlichen Sexualkontakten zwischen Jugendlichen wird es mit dem Gesetz nicht geben. Wo allerdings strafrechtliches Unrecht geschieht, muss dieses auch mit den dazu zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB