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Siegfried Kauder
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Frage von Petra und Jürgen S. •

Frage an Siegfried Kauder von Petra und Jürgen S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kauder,
wir leben und bewirtschaften einen Bauernhof im Schwarzwald.
Durch unsere exponierte Lage, ca. 4 km zum nächsten Dorf, sind wir gezwungen unsere drei Kinder mehrmals täglich zur Schule, zum Fussball, zum Musikunterricht ect. mit dem Auto zu fahren.
Auch um unseren Lebensunterhalt zu verdienen sind wir sehr vom Auto abhängig.
Wie Sie sich denken können belastet dies unsere finanzielle Situation immer mehr.
Bei mehreren Diskussionen, auch im Bekanntenkreis, wurde immer wieder die Frage laut, warum eigentlich Flugbenzin nicht besteuert ist.
Entspricht dies noch den Tatsachen, oder hat sich in dieser Sache etwas getan ?
Wir hoffen auf eine baldige Antwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen vom Schornhof

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schorn,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November 2007.

Flugkraftstoffe werden im gewerblichen Luftverkehr gegenwärtig weltweit auf grenzüberschreitenden Flügen auf Grund des Art. 24 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) und einer Vielzahl bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den einzelnen Staaten nicht mit einer Mineralölsteuer (Kerosinsteuer) belegt.

Auf EU-Ebene stellt Art. 14 Abs. 2 der Energiesteuerrichtlinie vom 27. Oktober 2003 seit dem 1. Januar 2004 den Mitgliedstaaten frei, reine Inlandsflüge der Kerosinsteuer zu unterwerfen. Dasselbe gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander geschlossen haben. Alle anderen gewerblichen Flüge sind gemäß Art. 14 Abs. 1 der Energiesteuerrichtlinie weiterhin obligatorisch von der Mineralölsteuer befreit.

Mit der Einführung einer Kerosinsteuer auf gewerbliche Inlandsflüge stünde allerdings zu befürchten, dass es zu einem Ausweichverhalten durch Auftanken im Ausland und auch vereinzelt zu einer Abwanderung auf ausländische Flughäfen in Grenznähe und damit zu Wettbewerbsnachteilen für den Standort Deutschland käme. Die Einführung einer Kerosinsteuer wäre unter diesen Voraussetzungen also nicht sachgerecht.

Zur Verringerung der schädlichen Emissionen im Flugverkehr setzt sich die Bundesregierung daher vielmehr für die wettbewerbsneutrale Einbeziehung des Flugverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem ein. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollen auch nicht-europäische Fluggesellschaften einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB