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Frage von Geiger T. •

Frage an Siegfried Kauder von Geiger T. bezüglich Recht

Thomas Geiger
Schulstr. 47
78098 Triberg
Triberg, den 11.08.05

Sehr geehrter Herr Kauder

mein Fliegerkollege Ralf Gula von der Schwenninger Sportfliegergruppe hat Ihnen mit Mail vom 7.8.05 bereits unsere Probleme geschildert. Auf einige dieser Punkte möchte ich noch einmal näher eingehen. §7 Luftsig ist seit Februar diesen Jahres in Kraft. Allerdings fehlt noch immer die entsprechende Durchführungsverordnung, da der Bundesrat diese noch nicht behandelt hat.
Um diese Prozedur zu umgehen, zwingt man uns Flieger die Sicherheitsprüfung selbst zu beantragen und droht uns gleichzeitig an, im Falle einer nicht Beantragung bis zum 5.9.05 , die Lizenzen zu entziehen, da der Fall der Unzuverlässigkeit gegeben ist!! Dies ist - ohne wenn und aber- Staatserpressung!
Gleichzeitig stellen einige unserer Nachbarstaaten neue Lizenzen aus, mit denen man in Deutschland ohne Überprüfung deutsche Flugzeuge legal fliegen kann. Wenn das keine Einladung für Terroristen ist!
Dazu sind jetzt alle KKW’s mit Koordinaten in den Flugkarten verzeichnet, damit die Herren Bombenträger diese leichter finden.
Für die Einrichtung der Flugverbotszone im Berliner Regierungsviertel bleibt mir nur Hohn und Spott. Das ist so richtig nach dem Geschmack von Schily, Stolpe und Struck – Wir haben was fürs Volk getan!
Auch wenn man nichts von der Fliegerei versteht, sollte man von einem seriösen Politiker verlangen können, dass er sich vorher informiert. Über Berlin besteht seit der Wiedervereinigung ein Luftraum D, der von Grund bis in 2000ft (600 m) reicht. Darüber besteht bis 10000 ft (3000 m )ein Luftraum C. Diese Räume dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch die Verkehrskontrolle überflogen werden und bedingen ausserdem, dass der Pilot jederzeit Funkkontakt zu dieser Stelle hat.
Übrigens brauche ich im Anflug auf Tempelhof oder Tegel gerade Mal 60 sec bis zum Reichstag. Welcher Abfangjäger wird mich denn da aufhalten?Selbst Herr Becksteins Raketenidee wäre da nicht geeignet! (Sorry- ein Satz dazu: Ich bin sicher kein Freund von Herrn Ströbele, aber was Herr Beckstein neulich in der Diskussion im Fernsehen losgelassen hat, macht mir Angst. Da waren die Argumente des Grünen Herrn Ströbele fundierter – traurig.) Kurz noch zurück zu dem von Herrn Gula angesprochenen Problemfeld 2.
Fünfzehn (15) Jahre hat man für die Harmonisierung der Luftfahrtgesetze der EU gebraucht. Herausgekommen ist - und zwar nur in der Bundesrepublik – ein Scherbenhaufen. Die BRD ist seit 1954 der ICAO angeschlossen und hat mit Unterschrift bekräftigt, diese Regeln zu respektieren. Es würde hier zu weit führen, all die Zusätze und Sonderregelungen aufzuführen, die in unserem Land zusätzlich zur ICAO eingeführt wurden.
So auch in der neuen JAR-FCL3 deutsch, die nicht nur „deutsche „ Sonderregeln enthält, sondern auch noch durch gravierende Übersetzungsfehler glänzt. Erst nach einem Schreiben an das Deutsche Rote Kreuz fühlte sich Herrn Dr. Kirklies, Leiter des Med. Referates im LBA in Braunschweig, bemüßigt, vom Einzug der Flugscheine nach einer Blutspende abzusehen.
Wortlaut:“ Eine Blutspende führt nicht in jedem Fall zum Verlust der Flugerlaubnis!“ Mein Kollege Herr Gula hat in seinem Schreiben an Sie einige Fragen zu diesem Komplex gestellt auf deren Beantwortung ich gespannt bin.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Geiger

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