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Frage von Sarah J. •

Frage an Siegfried Kauder von Sarah J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kauder,

mit Schrecken habe ich gehört, dass das JVEG (Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer) neu aufgesetzt werden soll (Artikel 7, hier Seite 164). Ich bin Dolmetscherin und die neuen Vergütungsregelungen machen mir große Sorgen:

Für Übersetzer sollen die Zeilenhonorare für einfache Text lediglich um 4 Prozent angehoben werden, die für schwere Texte um 16 Prozent gesenkt, die für sehr schwere Texte durch die Zusammenlegung der 2. und 3. Stufe gar um zwei Drittel gekürzt werden. Wenn man bedenkt, dass die Honorare für Rechtsanwälte um 11 Prozent und für Gutachter um 15 bis 30 Prozent erhört werden sollen, frage ich mich, wie die Begründung dazu lautet.

Kennen Sie die Forderung der Berufsverbände? Bitte schauen Sie sich das einmal an: http://www.aticom.de/dateien/16.03.2012.Gemeinsame_Stellungnahme.pdf. sehen Sie das? Werden Sie sich dafür einsetzen?

Für Dolmetscher soll das Stundenhonorar von 55 Euro auf 70 Euro (konsekutiv) bzw. 75 Euro (simultan) erhöht werden. Dies soll einheitlich auch bei Nachteinsätzen und Wochenendeinsätzen (Polizei) gelten. Warum sollte es keinen Zuschlag mehr geben? Weil Dolmetscher damit rechnen müssen, nachts zu arbeiten? Auch hier schauen Sie sich bitte die Stellungnahme der Berufsverbände an!

Können Sie die Argumentation der Verbände nachvollziehen, dass bei einer kurzfristigen Absage eines Termins eine Pauschale von vier Stunden bezahlt werden muss?

Sollten die Zeilensätze so gesenkt werden, wird die Vorbereitungszeit der Übersetzer immer kürzer, weil wir uns überhaupt nicht leisten können, unsere "wertvolle" Zeit mit so etwas zu "vergeuden". Das Resultat werden schlechtere Ergebnisse. Google-Translator kann das noch nicht!!! Und wieso soll es keine sehr schweren Texte mehr geben? Haben Sie schon einmal versuch, Nietzsche auf Deutsch zu verstehen? Was meinen Sie, wie lange es dauert, die richtige Nuance in einer anderen Sprache zu finden?

Bitte überdenken Sie diese Änderungen noch einmal!

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Sehr geehrte Frau Janning-Picker,

vielen Dank für Ihre Frage zu den geplanten Änderungen im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) die Übersetzer und Dolmetscher betreffen. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt antworte.

Die von beiden Berufsgruppen sowohl in ihrer gemeinsamen Stellungnahme als auch in vielen Einzelanfragen vorgetragenen Bedenken sind der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekannt. Ihre Kritik und ihre Anregungen wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einer umfassenden Prüfung unterzogen.

Die Zweite Kostenrechtsreform sieht vor, dass die Vergütungssätze für Übersetzer an die veränderten außergerichtlichen Preise und Preisbildungskriterien des Marktes angepasst werden. Die Forderung der Übersetzer und Übersetzerverbände nach einer Anpassung der Honorare an die wirtschaftliche Entwicklung kann nicht entsprochen werden, da sie dem Regelungsgedanken des JVEG widerspricht. Das JVEG ist nicht als marktregulierend oder –beeinflussend konzipiert worden, sondern nur marktabbildend. Bei der Heranziehung durch staatliche Stellen soll der Übersetzer dasselbe Honorar erhalten wie bei einer Tätigkeit für Private. Daher orientieren sich die Regelungen über die Honorare für Übersetzer an den Marktpreisen im außergerichtlichen Bereich. Darüber hinaus ist es nicht sachgerecht, die Honorarerhöhungen für Übersetzer mit den für andere Berufsgruppen vorgesehenen Erhöhungen zu vergleichen. Denn anders als bei den Rechtsanwälten und Gerichtsvollziehern orientiert sich das Honorar für Übersetzer, ebenso wie für Dolmetscher und Sachverständige, an den außergerichtlichen, auf dem freien Markt gezahlten Preisen, die bereits Veränderungen aufgrund der Einkommensentwicklung widerspiegeln. Für die übrigen Berufsgruppen besteht ein solcher außergerichtlicher Markt nicht.

Einen Zuschlag für außergewöhnliche Einsatzzeiten sieht das JVEG in seiner derzeitigen Fassung weder für Sachverständige noch für Dolmetscher vor. An dieser Rechtslage wird sich auch mit der Zweiten Kostenrechtsreform nichts ändern. Dolmetscher erhalten, ebenso wie Sachverständige, nach dem JVEG eine Vergütung, die nach Stundensätzen bemessen ist. Zur Vereinfachung des Abrechnungswesens sind gesonderte erhöhte Stundensätze für diese Gruppen daher nicht vorgesehen. Eine abweichende Behandlung der Dolmetscher gegenüber den Sachverständigen ließe sich überdies nicht rechtfertigen. Schließlich ist auch zweifelhaft, ob die Länder Zuschläge für Dolmetscher und Sachverständige überhaupt mittragen würden, zumal die finanziellen Auswirkungen auf die Kostenträger nicht beurteilt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB