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Frage von Reinhard P. •

Frage an Siegfried Kauder von Reinhard P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

zur Zeit wird das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Entwurf vom März 2012, Vorlage vom November 2012) beraten. Als Vorsitzender des Rechtsausschusses sind Sie sicherlich damit vertraut.
In diesem Gesetz sollen auch die Honorare von Dolmetschern und Übersetzern neu festgesetzt werden (Artikel 7, hier Seite 164). Ich gehöre dem Dolmetscher-Treffen an, die vorgesehen Sätze machen uns große Sorgen:

- Für Übersetzer sollen die Zeilenhonorare für einfach Text lediglich um 4 Prozent angehoben werden, die für schwere Texte um 16 Prozent gesenkt, die für sehr schwere Texte durch die Zusammenlegung der 2. und 3. Stufe gar um zwei Drittel gekürzt werden. Dagegen sollen die Honorare für Rechtsanwälte um 11 Prozent und für Gutachten um 15 bis 30 Prozent erhört werden, nach langen Jahren des Stillstands sehr berechtigt. Doch mit welcher Begründung sollen Übersetzer im Durchschnitt noch gekürzt werden?

Kennen Sie die Forderung der Berufsverbände, das Zeilenhonorar generell auf 2,50 Euro zu erhöhen, bei Zeitknappheit oder besonders schweren Texte auf 3,50 oder 4 Euro? Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich dafür einsetzen?

- Für Dolmetscher soll das Stundenhonorar von 55 Euro auf 70 Euro (konsekutiv) bzw. 75 Euro (simultan) erhöht werden. Dies soll einheitlich auch bei Nachteinsätzen und Wochenendeinsätzen (Polizei) gelten.

Kennen Sie die Forderung der Berufsverbände, es einheitlich auf 80 Euro festzulegen und einen Nacht- und Wochenendzuschlag von 25 Prozent vorzusehen? Wie stehen Sie dazu? Können Sie die Argumentation nachvollziehen, dass sich innerhalb einer Hauptverhandlung das konsekutive und simultane Dolmetschen abwechselt, nach der Situation richtet und weder im Voraus bestimmt noch (minutenweise?) getrennt abgerechnet werden kann?

Können Sie die Argumentation der Verbände nachvollziehen, dass bei einer kurzfristigen Absage eines Termins eine Pauschale von vier Stunden bezahlt werden muss?

Mit freundliche Grüßen
Reinhard Pohl

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