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Frage von Helena P. •

Frage an Siegfried Kauder von Helena P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

was sind nun die nächsten Schritte im Justizausschuss, um Abgeordnetenbestechung in Deutschland adäquat zu regeln, so dass es jedem Abgeordneten und der deutschen Öffentlichkeit unmissverständlich klar ist, dass auch für die Abgeordneten die gleichen Anforderungen des Anstands gelten, die für andere Bürger gelten.
Was ist Ihr Zeitplan diesbezüglich, bzw wie lange noch werden sich die Bürger in Deutschland und die deutsche Wirtschaft im Ausland wegen dieses international beispiellos unzureichenden § 108e StGB und wegen der nicht ratifizierten UN-Konvention noch schämen müssen ?

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Sehr geehrte Frau Peltonen,

seit Jahren wird die Frage, ob und wie die „Bestechung“ von Abgeordneten geahn-det werden soll, emotional abgearbeitet. Die Opposition wirft der Regierungskoali-tion regelmäßig vor, sie wolle das Thema nicht regeln Bei den bisher im Bundestag eingebrachten Vorschlägen bestehen jedoch erhebliche Zweifel hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Diese Gesetzesentwürfe werden den Anforderungen an den Parlamentarismus und einer rechtsstaatlichen Gesetzgebung nicht gerecht. Es besteht die Gefahr, dass es den Gerichten überlassen wird festzulegen, was zur parlamentarischen Arbeit eines Abgeordneten gehört und was nicht.

Vor einigen Monaten habe ich selbst begonnen einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Er umreißt sehr konkret das strafbare Tun der Mandatsträger. Die schwierigste Klippe war ein strafbares Verhalten für Europa-, Landtags- und Bundestagsabgeordnete und Vertreter der Gebietskörperschaften in einer Strafvorschrift zu definieren. Für Gemeinderäte gelten nun einmal andere Regeln wie für Bundestagsabgeordnete. Ich habe dies mit einer sogenannten Blankettvorschrift, die auf Verhaltensregeln der jeweiligen Gremien verweist, gelöst. Die Abgeordneten können auf diese Weise transparent regeln, was erlaubt sein soll und was nicht.

Meinen Gesetzesentwurf habe ich den Berichterstattern aus den Oppositionsfraktionen vorgestellt. Er kam gut an. Gemeinsam haben wir einen interfraktionellen Vorschlag entwickelt und diesen im Rahmen einer Pressekonferenz Ende Februar präsentiert. Wir haben alle das Ziel, unseren Fraktionen diesen gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zur Annahme empfehlen zu können. Dazu muss noch jede Menge Überzeugungsarbeit geleistet werden. Der interfraktionelle Vorschlag soll nun möglichst bald im Rechtsausschuss beraten werden. Es wäre ein gutes Signal, wenn man das Problem Abgeordnetenbestechung noch vor Ende der Wahlperiode lösen könnte. Damit wäre auch der Weg frei für eine Ratifizierung der UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB