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Frage von Martin L. •

Frage an Siegfried Kauder von Martin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Kauder,

mit Interesse las ich Ihre Begründung gegen die Ratifizierung des Antikorruptionsgesetzes, wo Sie sich auf die Gewissensfreiheit der Abgeordneten berufen. Es drängt sich mir die Frage auf, was die Freiheit des Gewissens mit der Annahme von Vergünstigungen welcher Art auch immer zu tun hat ? Sie sagen in einer Antwort an Herrn Schüller, wo es um die Diäten der Abgeordneten geht:
" Die Abgeordnetenentschädigung soll sicherstellen, dass Abgeordnete unabhängig und bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen sind." Fällt es nicht viel leichter wirklich nach dem Gewissen abzustimmen, wenn ich mich nicht von mir zugewendeten Vorteilen welcher Art auch immer unter Druck gesetzt fühle (der Fraktionszwang bei Abstimmungen ist m.E. auch eine Art von Stimmenkauf, wenn nicht sogar -erpressung: stimmst Du dagegen, gibts Ärger und einen schlechten Listenplatz bei der nächsten Wahl)?
Falls Sie dem nicht zustimmen, würde mich Ihre Definition von "Gewissen" interessieren. Es wäre schade, wenn "die Politiker" in einer Schublade mit den Menschen landen würden, von denen man sagt: "Ihr Gewissen war rein, sie benutzten es nie!"

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Martin Lobe

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