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Frage von Detlef K. •

Frage an Siegfried Kauder von Detlef K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

In Ihrer Antwort vom 22.08.2012 auf die Frage von Herrn Heckele schreiben Sie:

"Abgeordnete (...) sind nach dem Grundgesetz bei der Ausübung ihres Mandats allein ihrem Gewissen unterworfen und den Wählern gegenüber verantwortlich. Dieser Grundsatz des freien Mandats ist elementarer Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie.

Die wichtigsten Handlungen eines Abgeordneten in der Demokratie sind Abstimmungen und Wahlen im Parlament. Der Kauf oder Verkauf von Stimmen bei genau solchen Abstimmungen und Wahlen ist in Deutschland eine Straftat. Dies ist durch die Vorschrift des § 108e im Strafgesetzbuch (Abgeordnetenbestechung) geregelt."

Wenn ein Abgeordneter in der Ausübung seines Mandates allein seinem Gewissen gegenüber verantwortlich ist und der Kauf/Verkauf von Stimmen strafbar ist, wie kann es dann einen Fraktionszwang bei eine Abstimmung geben? Das ist doch bereits eine Form des Stimmenkaufs, oder?

Ich unterstelle jetzt einmal, daß Abweichungen vom "angeordneten" Abstimmungsverhalten ein mangelndes Vorankommen innerhalb der politischen Kaste verursacht.
Natürlich ist dieser Zusammenhang nur schwer zu beweisen, dennoch empfinde ich diese Form der Politik eher als Politik für die Partei, denn als Politik für das Land! Sprich Machterhalt um (nahezu) jeden Preis!

Wäre nun dieser Konstrukt auch nur ein bisschen zutreffend, hätten sich denn dan nicht nahezu alle Abgeordnete bereits strafbar gemacht?

Und wäre es anhand dessen nicht höchste Zeit das Thema Abgeordnetenbestechung von solchen Gremien behandeln zu lassen, die nicht von den Abgeordneten abhängig sind?.

Ich verstehe Ihren Einwand, daß ein Abgeordneter nur seinem Gewissen und nicht einer Staatsanwaltschaft verantwortlich sein soll, aber wer kontrolliert dann den Abgeordneten und verhindert eventuellen Mißbrauch, den im Moment scheint mir der Abgeordnete im rechtsfreien Raum zu sein!

Ich bin gespannt auf Ihre Erklärung

Mit freundlichen Grüßen Detlef Kuhne

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