Frage an Siegfried Kauder von Michael B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kauder,
Ihre Aussage /1/, Zitat: "Mit Geld wird man keinen Kindersegen erreichen." wird sicherlich ein jeder unterschreiben.
Es ist schön, dass sich die Politik so schnell darum kümmert, nachzuprüfen, ob Ausgaben - Sie haben nun das Elterngeld im Visier /1/ - sinnvoll sind.
Darf ich Sie, auf eine weitere Nachprüfmöglichkeit hinweisen, die offensichtlich ungenutzt geblieben ist?
In der Sozialgesetzgebung hat man die Kostenbeitragsverordnung /2/ im Jahre 2005 überarbeitet, nachdem man vergeblich versucht hatte, diese an das geltende Unterhaltsrecht anzugleichen, Zitat /3/, Folie 10:
"Grund der Überarbeitung waren u.a. die ausufernde Problematik bei der Realisierung des Kindergeldes als Mindestkostenbeitrag sowie die, GELINDE ausgedrückt, UNEINHEITLICHE Anwendung des Unterhaltsrechts.
Den letzten Anstoß gab die UNEINHEITLICHE Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht."
Diese Rechtsexperten kamen also zur niederschmetternden Erkenntnis, dass das geltende Unterhaltsrecht ein Chaos hoch 3 ist (insbesondere aufgrund der Einzelfallbetrachtung, also der Abkehr vom rechtstaatlichen Prinzip der Rechtsicherheit) und haben es nicht mehr angewandt.
Da Sie so schnell sind in der Überprüfung unnötiger Sachen, meinen Sie nicht, dass es Zeit ist zu überprüfen, ob das geltende Unterhaltsrecht, Familienrecht, Kindschaftsrecht, usw. nicht der Hemmschuh beim Kindersegen ist?
DE ist Schlusslicht bei der Zahl der Haushalte mit Kinder unter 18 in der EU: /4/, Tabelle 3.1, insgesamt 21.2% Haushalte.
Meinen Sie nicht, dass eine Überprüfung des geltenden FamR, der Familie, der Keimzelle der Gesellschaft, mehr Luft und Entfaltungsraum verschaffen könnte?
Dann könnten Sie Ihren eingangs erwähnten Satz ergänzen: "... aber mit Rechtsicherheit im Familienrecht schon."
Ein Versuch wäre es wert, zumal die Änderung des FamR kostenneutral wäre.
MfG
MB
/1/ http://tinyurl.com/8a7wy3v
/2/ http://tinyurl.com/822u6rh
/3/ http://tinyurl.com/88wn7nn
/4/ http://tinyurl.com/6ohf3gb