Frage an Siegfried Kauder von Alexander D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kauder,
Korruption ist eines der abschleulichsten Verbrechen, welches gnadenlos verfolgt werden sollte. Es geht immer um ein Handeln zum Schaden der Bevölkerung, oft unter Einfluss ausländischer Mächte. Oft geht es um volkswirtschaftliche Schaden in Milliardenhöhe. Es ist schlichtweg ein Verrat, der entsprechend dieser Dimmension deutlich höher als Steuerhinterziehung geahndet werden sollte und auf die gleiche Höhe wie Spionage gestellt werden sollte.
Korruption gefährdet den Bestand unserer Demokratie. Sie muss mit den gleichen Mitteln wie Terrorismus bekämpft werden.
Nun haben Sie sich vor einigen Tagen für eine "zügige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung" ausgesprochen.
Ich gehe davon aus, dass bei der nächsten Bundestagwahl die Piratenpartei in den Bundestag einzieht. Sollte bis dahin die Vorratsdatenspeicherung eingeführt worden sein, werden genügend Daten vorliegen, um dieses Instrument für die Korruptionsbekämpfung zu nützen.
Was wäre, wenn die Piratenpartei ein Gesetz auf den Weg bringt, welches ein Screening aller aus dem Bundestag scheidenden Politiker (auch Sie) vorschreibt? Sprich: Alle Telefongespräche, Standortdaten, Emailverkehr mit Bundestagsfremden Personen (z.B. Lobbyvertretern) während der Legislaturperiode eines jeden scheidenden Abgeordneten werden untersucht und es wird untersucht ob ein Zusammenhang mit dem Spendenaufkommen, mit dem Abstimmungsverhalten dieses Abgeordneten, mit seiner Einflussnahme besteht um zu entscheiden, ob es Auffälligkeiten gibt und ob es zum Tatbestand eine Vorteilsnahme oder Bestechung im Amt gekommen ist.
Das wäre wirklich eine sinnvolle Verwendung der Vorratsdatenspeicherung um der schwersten Kriminalität, die Jahr ein Jahr aus den Stuerzahler Milliarden kosten, der Korruption, vorzubeugen.
Würden Sie ein solches Gesetzesvorhaben der Piratenpartei unterstützen.
Wenn nein, wieso nicht?
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Double
Sehr geehrter Herr Double,
wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument. Aber es versteht sich von selbst, dass deren Anwendung nur in engen Grenzen möglich sein darf. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht verlangt einen hohen Standard beim Daten- und Rechtsschutz.
Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben. Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen eine effektive Strafverfolgung.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder MdB