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Frage von Sebastian S. •

Frage an Siegfried Kauder von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

zu Ihrem geplanten Gesetzentwurf zum Thema Sperren für Urheberrechts-Sünder habe ich drei Fragen.

1. Wie wird die auslösende Urheberrechtsverletzung erkannt?

Bislang geschieht dies in der Regel durch den Inhaber des verletzten Urheberrechtes bzw. über ein durch ihn beauftragten Anwalt. Da das geplante Gesetz das daraus entstandene Abmahnwesen ersetzen soll (der Anwalt möchte schließlich entlohnt werden), fällt diese Möglichkeit weg.

Ein aktives Auslesen der Verkehrsdaten durch den Provider oder eine andere Behörde ist jedoch nach Art. 10 Abs. 1 GG ebenfalls ausgeschlossen.

Die verbleibende Möglichkeit, eine Entscheidung durch einen Richter, ist teurer als das gegenwärtige Abmahnwesen und würde das Gesetz damit kontraproduktiv machen. Wie möchten Sie dieses Dilemma lösen?

2. Wie verhält es sich, wenn sich mehrere Parteien einen Internetzugang teilen? Eine individuelle Sperre für den Urheberrechtsverletzer wäre dann nur mit erheblichem technischen Aufwand sowie massivem Eingriff in dessen Privatsphäre möglich, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

3. Sicher haben Sie diese und weitere Fragen bereits bei Ihrem Auftritt vor der GVL beantwortet. Wäre es Ihnen möglich, eine Aufzeichnung oder Mitschrift Ihrer Rede öffentlich zur Verfügung zu stellen?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Schmied

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