Frage an Siegfried Kauder von Aljoscha R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kauder!
Gegenüber der Musikwoche (Da die Musikwoche nur Premiummitgliedern diese Info zur Verfügung stellt, Golem: http://www.golem.de/1109/86654.html ) befürworten Sie bei Urheberrechtsverletzungen im Internet das 2-Strikes Modell und wollen dazu eine Gesetzesinitiative einbringen.
Dazu habe ich einige Fragen, die insbesondere die Problematik inne haben, dass Internetzugänge selten personenbezogen sind und außerdem immer wieder die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raum steht.
Gibt es spezifische Ausnahmen bei nicht strafmündigen Menschen?
Wird das 2-Strikes Modell berücksichtigen, dass auch anderen Personen der Zugang zum Internet verwehrt wird (Familien, WG´s, Störerhaftung)? Wird da die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt?
Was passiert mit Personen, die aufgrund einer Verfehlung in einer Gemeinschaft eine Steuerklärung nicht (rechtzeitig) online abgeben können? Erhalten alle Mitglieder der Gemeinschaft Sondergenehmigungen ihre Steuererklärung schriftlich abzugeben? Kommt der Staat für den Mehraufwand auf? Wenn nein, muss der Störer für die zusätzlichen Kosten aufkommen? Wenn ja, was ist bei Kindern?
Viele Bildungseinrichtungen setzen auf Online-Kurse, Anmeldungen, usw. (Universitäten, Volkshochschulen, Seminare von Stiftungen). Ist es verhältnismäßig, dass nach einem 2-Strikes Modell *alle* Mitglieder einer Gemeinschaft durch eine Zugangssperre nicht mehr, oder erschwert, daran teilnehmen können?
Wird es Einzelfallbetrachtungen geben, die eine Verhältnismäßigkeit gewährleisten? Insbesondere, wenn Teile einer Gemeinschaft, abhängig von einem funktionierenden Internetzugang sind (Telearbeitsplatz, Heimarbeit ...)?
Ist der OSZE-Bericht berücksichtigt, dem nach der Internetzugang zum Grundrecht der Meinungsfreiheit gehört? Da wieder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und die Frage der informellen Selbstbestimmung (Wo möchte ich Zugang zum Internet, wie privat und wie geheim meine Informationsbeschaffung)?
Beste Grüße
Aljoscha Rittner