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Frage von David M. •

Frage an Siegfried Kauder von David M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

vielleicht können Sie mir folgende Frage beantworten:

Die Bundesrichter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes werden gemeinsam vom Bundesjustizminster und einem Richterwahlausschuss gewählt. Der Richterwahlausschuss besteht aus den Fachministern der Länder und Mitgliedern des Bundestages.

Ich persönlich habe einige Bedenken, wenn Teile der Legislative und Teile der Exekutive für die Richterwahl zuständig sind, aber die Judikative gänzlich außen vor bleibt. Wäre es nicht sinnvoller auch die rechtsprechende Gewalt zumindest mit einzubeziehen? Gibt es in der Union entsprechende Reformbestrebungen?

Mit freundlichen Grüßen
David Meixner

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Sehr geehrter Herr Meixner,

vielen Dank für Ihre Frage zum Richterwahlausschuss.

Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es keine Bestrebungen, das Prozedere der Richterwahl an den obersten Gerichtshöfen des Bundes zu reformieren. Es ist aus meiner Sicht richtig, wenn Legislative und Exekutive zusammen die Richterwahl verantworten. Durch dieses Vorgehen ist die Bestellung unmittelbar an den Souverän, das Volk, zurückgebunden. Diese Legitimationskette ist mir wichtig.

Im Übrigen ist die Justiz an dem Verfahren wesentlich beteiligt. Zu den einzelnen Wahlvorschlägen geben die Präsidialräte der obersten Gerichtshöfe des Bundes Stellungnahmen ab. Darin werden Aussagen über die Eignung der vorgeschlagenen Person getroffen. Es kommt in der Praxis vor, dass aufgrund einer solchen Stellungnahme eine Kandidatur auch wieder zurückgezogen wird. Daran wird deutlich, dass die Justiz eine wichtige Rolle im Verfahren einnimmt.

Die Bestellung der obersten Bundesrichter folgt einem bewährten Verfahren, das keiner grundlegenden Reform bedarf. Die gelegentlich zu vernehmende Forderung, eine „Selbstverwaltung der Justiz“ einzuführen, unterstütze ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB