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Frage von Peter B. •

Frage an Siegfried Kauder von Peter B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

in jüngster Zeit häufen sich brutale Gewaltakte im öffentlichen Raum.

Sind als Reaktion darauf irgendwelche Gesetzesänderungen geplant, z.B. härtere Strafen oder schnellere Verfahren?

Mit freundlichen Grüßen
P. Burkert

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Sehr geehrter Herr Burkert,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Mai 2011, in der Sie sich nach Gesetzesänderungen als Reaktion auf die wiederholten Gewaltereignisse in U-Bahnhöfen erkundigen.

Die Anhäufung von brutalen Gewaltakten, die von Jugendlichen ( 14- bis 18-jährige) und Heranwachsenden (18- 21-jährige) in U-Bahnhöfen verübt werden, sind Besorgnis erregend. Diese Übergriffe sind zwar nicht neu, sie führen uns jedoch vor Augen, dass im Jugendstrafrecht Handlungsbedarf besteht. Es müssen Lösungen gefunden werden, die potenzielle Gewalttäter von solchen Straftaten abhalten.

Trotz der Einsicht, dass Prävention die beste Kriminalpolitik ist, bildet die Sanktionierung in Form des Strafrechts einen wesentlichen Teil der Kriminalitätsbekämpfung. Das Jugendstrafrecht gilt für 14- bis 21-jährige Täter und unterscheidet sich kurz zusammengefasst in folgenden Punkten vom Erwachsenenstrafrecht: Erziehung als Leitgedanke, differenzierte Sanktionsmöglichkeiten und mildere Strafen, eigene Gerichte und Verfahren und die Institution der Jugendgerichtshilfe. Damit verfolgt das Jugendstrafrecht einen grundsätzlich anderen Ansatz als das allgemeine Strafrecht.

Angesichts der Besorgnis erregenden Entwicklung im Bereich der Jugendkriminalität und insbesondere Jugendgewalt fordert die Union eine Ausweitung des jugendstrafrechtlichen Instrumentariums und eine Verschärfung von Sanktionen, bei gleichzeitigem Ausbau präventiver Maßnahmen. Dabei steht die Einführung eines sogenannten Warnschussarrestes an erster Stelle. Die christlich-liberale Koalition hat bereits im Koalitionsvertrag die Einführung eines Warnschussarrests vereinbart. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit im Justizministerium erarbeitet und soll in den nächsten Tagen vorliegen. Beim Warnschussarrest wird bei jugendlichen Gewalttätern in Verbindung mit einer Bewährungsstrafe ein Arrest mit pädagogischer Betreuung verhängt. Der Warnschussarrest soll in erster Linie eine erzieherische Maßnahme sein, damit auch bei Bewährungsstrafen für die jungen Straftäter unmittelbar Konsequenzen spürbar werden. Die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe wird nämlich häufig durch viele Jugendliche nicht als Sanktion wahrgenommen.

Union und FDP haben im Koalitionsvertrag außerdem vereinbart, die Höchststrafe bei einer Verurteilung wegen Mordes für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre anzuheben. Denn bei besonders schweren Delikten wie Mord ist eine Jugendhöchststrafe von 10 Jahren unzureichend. Auch die Anhebung der Höchststrafe soll in den oben genannten Gesetzentwurf einfließen, der im Justizministerium derzeit erarbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB