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Frage von Thomas S. •

Frage an Siegfried Kauder von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kauder!

In Ihrer am 14.03.11 erfolgten Antwort auf die von H. D. R. am 16.10.10 gestellte Frage bezüglich eines bedingungslosen Grundeinkommens schreiben Sie, Zitat Herr Kauder:

"Außerdem würde eine zu hohe staatliche Leistung die Arbeitsanreize der Bevölkerung schwächen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass viele für das Funktionieren hochkomplexer Gesellschaften notwendige Arbeiten nur bei entsprechendem Anreiz ausgeführt werden."

http://www.abgeordnetenwatch.de/siegfried_kauder-575-37692--f271071.html#q271071

Frage 1:

Wollen Sie damit ausdrücken, dass für die Aufnahme und die korrekte Ausführung einer Arbeit eine sinnvolle Motivation von nöten ist?

Sollte dies der Gedanke Ihrer Aussage sein, würde ich Ihnen zustimmen.
Erlauben Sie mir bitte dannn weiterführend

Frage 2:

Sollte es dann nicht selbstverständlich sein, dass solche für das Funktionieren hochkomplexer Gesellschaften notwendigen Arbeiten auch angemessen entlohnt werden, so dass den davon betroffenen arbeitenden Menschen eine Teilhabe an unserer nicht nur hochkomplexen, sondern auch reichen Gesellschaft möglich ist?

Frage 3:

Sind in Konsequenz dieser Betrachtung Niedriglöhne nicht grundsätzlich beschämend?

Sie schreiben in oben verlinkter Antwort, Zitat Herr Kauder:

"Vor allem Geringverdiener hätten bei einem Grundeinkommen von 1.500 Euro keinen Ansporn mehr arbeiten zu gehen."

Frage 4:

Glauben Sie, dass bei einem Geringverdienst von 1400 Euro brutto im Monat oder gar darunter, irgendein Mensch in Deutschland überhaupt noch einen ehrlichen Antrieb empfindet, für eine solch schlechte Bezahlung arbeiten zu wollen?

Als Bundestagsabgeordneten steht Ihnen aktuell eine Diät von 7668 € pro Monat zu.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung#Versorgung_der_Bundestagsabgeordneten

Frage 5:

Wie empfinden Sie die Differenz zwischen dieser Diät und
den oben benannten Niedriglöhnen von 1400€ und darunter?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

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Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Niedriglöhne. Gerne lege ich Ihnen dazu meinen Standpunkt dar.

Lohndumping stellt sich in einigen Bereichen des Arbeitsmarktes als großes Problem dar. Das Thema Mindestlohn beschäftigt die Politik zu Recht seit mehreren Jahren. Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich unter Wert bezahlt werden und das verdiente Geld oft nicht zum Leben reicht, entspricht nicht meiner Auffassung von Gerechtigkeit. Deshalb sind Mindestlöhne in den betroffenen Branchen sinnvoll.

Die Union verfolgt hierbei das Konzept der tariflichen Mindestlöhne. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert Tarifautonomie in einzelnen Branchen. Ein Mindestlohn wird daher nur im Einzelfall durch die Tarifparteien vereinbart und von der Regierung durch eine Rechtsverordnung für sämtliche Unternehmen der jeweiligen Branche als verbindlich festgesetzt. Der Erfolg dieses Konzeptes zeigte sich unter anderem im vergangenen März, als sich der Tarifausschuss für einen Mindestlohn in der Wach- und Sicherheitsbranche aussprach. Diese Branche ist vom Lohndumping besonders gefährdet. Sie war nach dem Pflegesektor bereits die zweite, in der unter der christlich-liberalen Koalition ein Mindestlohn eingeführt wurde. Im März verabschiedete der Deutsche Bundestag zudem die rechtlichen Grundlagen für eine wirksame Lohnuntergrenze für Leiharbeitnehmer.

Durch diese Maßnahme und durch weitere Mindestlöhne unter anderem im Gebäudereinigerhandwerk und der Abfallwirtschaft sind inzwischen 3,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch bundesweite tarifliche Mindestlöhne geschützt. Anhand der dargelegten Fälle zeigt sich, dass der beste Schutz gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Lohndumping starke Tarifpartner und gute Tarifverträge sind.

In Ihrer Nachricht fragen Sie auch nach den sogenannten Diäten der Bundestagsabgeordneten. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch „auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ haben. Die Abgeordnetenentschädigung soll sicherstellen, dass Abgeordnete unabhängig und bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Abgeordnetenentschädigung vom 5. November 1975 festgestellt, dass die Höhe der Entschädigung der Bedeutung des Mandats und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung angemessen sein müsse. Die Höhe der Diäten orientiert sich daher an den gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB