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Frage von Ludger F. •

Frage an Siegfried Kauder von Ludger F. bezüglich Innere Sicherheit

Warum wollen sie die Sicherheit von Kernkraftwerken jetzt nocheinmal überprüfen und warum nicht,wie von der Mehrheit der Bevölkerung gefordert,aus der Atomtechnologie aussteigen??? Sie als Volksvertreter und ihre gesamte christliche Partei haben gegen den Willen des Volkes,den schon beschlossenen Ausstieg der SPD Regierung,leichtsinnig und verantwortungslos zugunsten der Atomindustrie ausser Kraft gesetzt.Ich mache sie persönlich für ihre immer noch verantwortungslose Verharmlosung einer unbeherrschbaren tödlichen Atomtechnik veantwortlich.Das schreibe ich ihnen und ihrer Partei ins "Stammbuch"...
AUF EINEM UNBEWOHNBAREM PLANETEN BRAUCHT MAN KEINE ARBEITSPLÄTZE MEHR.

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Sehr geehrter Herr Föster,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie das von der Regierung beschlossene Moratorium der Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke thematisieren und Kritik am Kurs der Union äußern.

Japan ist von einer unvorstellbaren Naturkatastrophe heimgesucht worden. Fassungslos haben wir erlebt, wie Menschen in wenigen Minuten alles verloren haben. Ein Erdbeben und eine Tsunamiwelle haben Tausende Menschenleben gefordert, Hunderttausende obdachlos gemacht und ganze Landstriche verwüstet. Noch dazu erreichen uns täglich beunruhigende Nachrichten vom havarierten Kernkraftwerk Fukushima. Die Kernschmelze und ausgetretene Radioaktivität lassen das Schlimmste vermuten. Eine Naturkatastrophe hat uns die Grenzen unserer Möglichkeiten aufgezeigt. Da ist es gut, wenn wir kurz inne halten und darüber nachdenken, welche Konsequenzen dieses schreckliche Ereignis auch für die Politik in Deutschland hat.

Klug hat die Kanzlerin energiepolitische Konsequenzen gezogen. Am Netz befindliche Kernkraftwerke sind unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in Japan auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dazu gehören eine Prüfung der Sicherheit der Kühlsysteme und der externen Infrastruktur im Falle außergewöhnlicher Schadensszenarien, aber auch die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Hierzu hat die Kanzlerin ein Moratorium der Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke verkündet. Ältere Reaktoren, die vor 1980 gebaut wurden, werden während dieses Zeitraums komplett stillegelegt. Die Kanzlerin hat damit auf die Ängste der Bevölkerung reagiert. Was ihr jetzt als Wahlkampfmanöver vorgeworfen wird, sehe ich als notwendige Reaktion auf die Ängste und Sorgen der Menschen in Deutschland. Der nukleare Notstand in Japan erfordert ein Innehalten und Nachdenken über das Geschehene. Es muss die Frage beantwortet werden, welche sicherheitsbezogenen Konsequenzen aus den Ereignissen in Japan für die Anlagen in Deutschland zu ziehen sind. Alles andere wäre verantwortungslos.

Es ist richtig, dass der Deutsche Bundestag im vergangenen Herbst im Rahmen eines umfassenden Energiekonzepts eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke verabschiedet hat. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass das Energiekonzept erstmalig und konkret den Weg in das Zeitalter erneuerbarer Energien beschreibt. Das Energiekonzept sieht nur eine zeitweise Allianz von Kernenergie und erneuerbaren Energien vor, um im Übergang Klimaschutzziele schneller zu erreichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Obwohl ich die Wende in der Atompolitik für richtig erachte, lässt sich die politische Botschaft der Regierung nicht in die vorgegebene Verfassungslage einfügen. Weder eine Kanzlerin noch eine Regierung können die in einem Gesetz verfügte Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke per „Erlass“ aussetzen. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ist auch von der Regierung anzuwenden. Es kann in seinem Vollzug nicht ausgesetzt werden. Nur der Bundestag kann die Wirkung des Gesetzes per Aufhebungsgesetz beseitigen. Trotzdem hat die Regierung in kurzer Abfolge in zwei weiteren Fällen ein bestehendes Gesetz ausgehebelt, was ich als Vorsitzender des Rechtsausschusses in einem Brief an die Regierung beanstandet habe. Es gibt nur eine Lösung aus dem verfassungsrechtlichen Dilemma: Der Deutsche Bundestag verabschiedet ein Aufhebungsgesetz, das die – ggf. vorläufige – Stilllegung der Atomkraftwerke verfügt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB