Frage an Siegfried Kauder von Michael B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kauder,
vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Frage zum Zugewinnausgleich bei Scheidung wenn bei Beginn der Ehe erhebliche Schulden vorhanden waren. http://tinyurl.com/6gwemz4
Sie gehen also davon aus, dass die 200000 EUR allein der Frau zustehen,
"weil angenommen wird, dass sie einen gleichen Beitrag zum wirtschaftlichen Zuggewinn des Mannes geleistet hat.", obwohl Sie, also der Gesetzgeber annimmt, dass " .. dadurch der ausgleichspflichtige Ehepartner in Fällen, in denen er bei Beginn des Güterstandes vorhandene Schulden während der Ehe
>>> in erheblichem Umfang >>>getilgt hat,"
Mit anderen Worten, Sie gehen davon aus, dass - sagen wir mal der Mann - die 200000 EUR Schulden abbezahlt. Der Mann schultert also die Schulden allein aufgrund seiner bezahlten Arbeit.
Jedes darüber hinausgehende Euro, geht bei Scheidung an die Frau, bis er die Grenze von 200000 EUR erreicht hat. Danach wird jedes EUR geteilt durch zwei.
Sie haben mir leider nicht geantwortet, ob Sie das gerecht empfinden?
Viele Unternehmer, Ärzte, Handwerker usw., also Mittelständler müssen am Anfang ihres Berufslebens Schulden aufnehmen um ihr Betrieb, Praxis, usw. zum Laufen zu bringen. Gerade dieser Mittelstand richtet sich verstärkt an das traditionelle Ehemodell.
Ich frage Sie nochmal, ob Sie und die CDU/CSU sich sicher sind, dass diese gesetzliche Regelung tatsächlich die Ehe schützt, diese also dem konservativen Ziel, die Ehe zu schützen entspricht?
Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass nach x Jahren Ehe, eine Frau das gesamte vorhandene Vermögen mitnehmen kann, während der Mann - der vermutlich nach so vielen Jahren harter Arbeit krank ist - vollkommen mittellos zurückbleibt.
Die Frau geniesst also nur die Früchte der Arbeit des Mannes, beteiligt sich aber nicht an den Gefahren, die sich aus den Schulden ergeben.
Sind Sie sicher, dass DE nicht schon wieder wegen Diskriminierung der (Männer) Schuldner bei Ehebeginn vom EMRGH verurteilt wird?
MfG
MB