Portrait von Siegfried Kauder
Siegfried Kauder
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Siegfried Kauder zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael B. •

Frage an Siegfried Kauder von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

Ihre Antwort an Hr Preuß vom 8.12.2010 hier bezüglich Gewässerprivatisierung ist für mich der Inbegriff der Ignoranz heutig aktiver Politiker.
Ihr Antwort stellt mich wirklich fassungslos dar.
Sie sagen z.B. Zitat:
"Die Gewässer werden zunächst vorzugsweise den zuständigen Kommunen angeboten, erst in einem zweiten Schritt werden sie öffentlich ausgeschrieben. "
Sie schreiben das ganz so, als ob Ihnen garnicht klar wäre, dass alle deutschen Komunen bereits nahezu Pleite sind und garkeine reelle Chance mehr haben, im Privatisierungswettbewerb, bzw dem Ausverkauf von Volkseigentum durch Politiker, zu konkurrieren....nicht zuletzt natürlich auch aufgrund politischer Entscheidungen Ihrer Partei. Das lassen Sie völlig unerwähnt.
Weiter schreiben Sei:
"Die CDU/CSU-Fraktion und ich persönlich sehen keinen Grund, die für das ehemalige Volkseigentum der DDR im Einigungsvertrag getroffenen Regelungen abzuändern. "
Das alleine sollte Sie bereits von jeder politischen Qualifikation freisprechen, denn dass die deutsche Einheit unter Ihrem damaligen Parteivorsitzendem und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl ein Verbrechen und eine Plünderung der ehemaligen DDR, und auch ein Betrug am westdeutschen Volk war, ist doch wirklich kein Geheimnis mehr. Was die schnelle Einführung der D-Mark in der ex DDR Industrie verursachen würde, war doch allen bekannt und ebenso betrügerisch war das Verhalten der Treuhand, die ein Volksvermögen von ca 600 Milliarden Westmark in 250 Milliarden Westmark Schuld zu Lasten von Steuerzahlern gemacht hat. Bis heute ungestraft.
Vielleicht können Sie mir jetzt bitte nochmal erklären, warum Sie keinen Grund sehen, den damaligen Einigungsvertrag abzuändern?

Ihr letzter Satz steht dann auch für das allgemeine Abgeordnetenverständnis.
"Baden-Württemberg ist von den Regelungen des Treuhandgesetzes bzw. des Einigungsvertrages nicht betroffen. "
Somit geht es Sie nichts an...
Können Sie sich aber dann noch wirklich VOLKSvertreter nennen?

Portrait von Siegfried Kauder
Antwort ausstehend von Siegfried Kauder
Einzelbewerbung