Frage an Siegfried Kauder von Carsten P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kauder,
die Seen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Tourismus und zudem wichtige Ökosysteme. Aufgrund des Einigungsvertrages werden viele Seen als ehemaliges Volkseigentum durch die bundeseigene BVVG privatisiert. Die Privatisierung der Gewässer birgt jedoch die Gefahr, dass Badestellen, Stege und Uferwege nicht mehr nutzbar sind oder Freizeitbetätigungen auf den Seen, wie Angeln und Baden, durch private Eigentümer erschwert, verboten oder kostenpflichtig werden. Eine Bundestagspetition gegen die weitere Gewässerprivatisierung wird derzeit von über 110.000 Mitzeichnern unterstützt. Viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen engagieren sich gegen die Privatisierung der Seen. Bei der öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss konnten Sie sich ein Bild von der Situation machen.
Dieses Engagement hat dazu geführt, dass eine Verhandlungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der Bundesländer, über den Verkauf der Seen als Paket an die jeweiligen Bundesländer verhandelt. Allerdings kann der Kaufpreis zum Scheitern der Verhandlungen führen. Schließlich sollte die öffentliche Hand vorhandene finanzielle Mittel besser in die Unterhaltung der Seen investieren, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen bzw. zu sichern.
Wie stehen Sie zu der derzeit laufenden Privatisierung von Seen in Ostdeutschland?
Können Sie sich vorstellen, durch eine Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) eine kostenlose Übertragung der Seen auf die Länder zu ermöglichen?
Was passiert mit den Seen, wenn die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern nicht zu einer Einigung führen?
In wessen Eigentum befinden sich die Seen in Baden-Württemberg?
Sehr geehrter Herr Preuß,
vielen Dank für ihre Frage zum Thema der Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland.
Wie Sie wissen, befasst sich der Bundestag mit dem Sachverhalt der Privatisierung. Am 17. Mai 2010 gab es dazu eine öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss. Die parlamentarische Beratung im Plenum des Bundestages steht noch bevor.
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat den gesetzlichen Auftrag, bestimmte Gewässerflächen, insbesondere in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu privatisieren (vgl. Treuhandgesetz und Einigungsvertrag). Ihr Vorgehen hat sich in den allermeisten Fällen bisher bewährt. Die Gewässer werden zunächst vorzugsweise den zuständigen Kommunen angeboten, erst in einem zweiten Schritt werden sie öffentlich ausgeschrieben.
Derzeit wird die Privatisierung der Gewässer in Ostdeutschland ausgesetzt, bis der Deutsche Bundestag über die Petition befunden hat.
Die CDU/CSU-Fraktion und ich persönlich sehen keinen Grund, die für das ehemalige Volkseigentum der DDR im Einigungsvertrag getroffenen Regelungen abzuändern. Sowohl öffentliche als auch private Grundstückseigentümer sind an Regelungen gebunden, die die Zulässigkeit der üblichen Nutzung von Seen zu Erholungszwecken und den Erhalt des Ökosystems enthalten. Die "öffentliche Hand" als Eigentümer hat demnach keine andere Rechtsposition als ein privater Grundstücksbesitzer.
Baden-Württemberg ist von den Regelungen des Treuhandgesetzes bzw. des Einigungsvertrages nicht betroffen. Seen in den alten Bundesländern sind zum Großteil im Besitz von Kommunen oder in Privatbesitz.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder MdB