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Frage von Marianne M. •

Frage an Siegfried Kauder von Marianne M. bezüglich Verbraucherschutz

Wieso werden Bischöfe usw. von den Bundesländern bezahlt, obwohl die Kirchen eigene Ein-künfte haben (Kirchensteuer). Wie ich gestern in einem Bericht in Stern-TV vernommen habe, beruht dies auf eine Vereinbarung die 200 Jahre zurückliegt. Das kann doch wohl nicht sein, den kleinen Leuten soll es nun wieder an den Geldbeutel gehen und hier wird das Geld in Milliarden-höhe rausgeworfen. Das Geld könnte man doch bestens für die Sparpläne verwenden. Hinzu kommt noch, dass in diesen Fällen die Kirchensteuer dieser Gehälter ebenso vom Staat bezahlt werden. Vielleicht könnte man daran gehen, dieses alte Gesetz aufzuheben.

Mit freeundlichen Grüßen
Marianne Mayer-Haiber

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Sehr geehrte Frau Mayer-Haiber,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne schildere ich Ihnen die Hintergründe der sog. Staatsleistungen der Länder gegenüber den Kirchen.

1. Der Ursprung dieser Regelung liegt in der Säkularisierung kirchlicher Territorien im Jahr 1803. Als Folge der Säkularisation von Kirchengut, vor allem durch den Reichsdeputationshauptschluss, sind durch die jeweiligen Rechtsnachfolger Entschädigungen, sogenannte Staatsleistungen, an die betroffenen Kirchen zu leisten. Mit diesen Staatsleistungen sollen die Kirchen in die Lage versetzt werden, ihre Organisation aufrecht zu erhalten. Grundlage dieser Regelung sind Verträge. Für Baden-Württemberg wurden die Modalitäten für die Zahlung von Staatsleistungen jüngst (2008) in je einem Vertrag mit der Evangelischen und Katholischen Kirche neu geregelt.

2. Die Zahlung der Gehälter der kirchlichen Amtsträger erfolgt aus Mitteln, die die Kirchen aus Kirchensteuern, Staatsleistungen und sonstigen Einnahmen erwirtschaftet. Die Gehälter werden unmittelbar durch die kirchlichen Institutionen ausbezahlt.

3. Die Kündigung der mit den Kirchen geschlossenen Verträge wäre Sache der Länder. Die Kirchen erfüllen aber vielfach staatliche Aufgaben, wie beispielsweise die Unterhaltung von Kindertagesstätten oder die Denkmalpflege. Diese Aufgaben sind gesellschaftlich von großer Bedeutung. Eine Vertragskündigung hätte Ablösungsansprüche der Kirchen zur Folge. Diese wären für die meisten Länder kaum finanzierbar.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB