Frage an Siegfried Kauder von Jörg W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kauder,
wir alle nehmen Titandioxid zu uns und geben es auch unseren Kindern.
Titandioxid (E171 bzw. CL 77891) ist vielen Dingen, die wir zu uns nehmen wie z.B. Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln, Tabakerzeugnissen, aber auch Dragees, Kaugummis und Überzügen, Zahnpasta und Sonnenschutzmitteln zugesetzt.
Unter http://www.carl-jaeger.de/PDF/SD/TITAN.PDF stehen folgende Warnhinweise eines Titandiox-Herstellers: “Basierend auf Inhalationsstudien an Ratten entschied das IRAC, dass „ausreichender Beweis für Karzinogenität von Titandioxid an Versuchstieren vorliegt“, daraus ergab sich die Gesamteinstufung der IRAC: „Titandioxid ist ein potenzielles Humankarzinogen (Gruppe 2b).“ Es soll getrennt von Nahrungs- und Genussmitteln gehalten werden. Nach Hautkontakt soll man die Haut mit viel Wasser und Seife abwaschen und nach Verschlucken soll man bei Beschwerden ärztlichen Rat einholen.
Im Sicherheitsdatenblatt eines Herstellers des Lebensmittelzusatzes (!) Titandioxid (Handelsname: Titandioxid Pharma) gemäß 1907/2006/EG Artikel 31 ist unter Erste-Hilfe-Maßnahme u.a. angegeben: Nach Verschlucken: sofort ärztlichen Rat einholen (vgl. http://www.silbermann.de/download/SDB/49278200.pdf ).
Weitere Sicherheitsdatenblätter mit Gefahrenhinweisen, die nur im Internet zu finden sind, von denen der Verbraucher aber nichts auf den Produkten findet, können im Internet gefunden werden.
Was halten Sie davon, wirksame gesetzliche Bestimmungen für den Verbraucherschutz zu schaffen, damit keine Lebensmittel, Arzneimittel usw. in Umlauf kommen, nach deren Einnahme man sofort ärztlichen Rat braucht?
Mit freundlichem Gruß
Jörg Wende
Sehr geehrter Herr Wende,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, in der Sie Bedenken gegenüber dem Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid äußern.
Titandioxid wird in der Lebensmittelindustrie als weißer Farbstoff eingesetzt. Der auch unter der Bezeichnung E 171 bekannte Stoff findet insbesondere in Kaugummis, Dragees, Arzneimitteln und Kosmetika Verwendung. Toxikologische und klinische Untersuchungen liefern keine Hinweise darauf, dass im Rahmen gewöhnlicher Verzehrmengen und bei einer ordnungsgemäßen Verwendung in der Industrie gesundheitliche Gefahren für Menschen zu erwarten sind. Titandioxid ist nicht giftig und gilt bislang als unbedenklich.
Das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe ist vorwiegend auf europäischer Ebene geregelt. Regelungen zur Zulassung von Zusatzstoffen gelten daher für die gesamte Europäische Union. Für Lebensmittelzusatzstoffe gilt das sogenannte Verbotsprinzip, nach dem der Einsatz zunächst grundsätzlich verboten ist. Nur wenn Stoffe ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben und durch eine Rechtsverordnung ausdrücklich zugelassen worden sind, dürfen sie in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen internationale und unabhängige Expertengremien die Unbedenklichkeit des Zusatzstoffes nachweisen. Dabei müssen die Antragsteller unter anderem den Beweis erbringen, dass weder der Stoff selbst noch seine konkrete Anwendung in Lebensmitteln gesundheitsschädigende Auswirkungen auf die Verbraucher haben.
Lebensmittelzusatzstoffe werden häufig mit der Entstehung von Krankheiten in Verbindung gebracht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass neue Studien und Forschungsergebnisse immer wieder Anlass zu neuen Prüfungen geben. Das ist auch richtig so. Bekannte Stoffe, deren Unbedenklichkeit immer wieder in Frage gestellt wird, sind beispielsweise Glutamat oder verschiedene Süßstoffe. Einzelne Studien an Tieren haben zwar eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung von Titandioxid und vor allem Titandioxid-Staub festgestellt, allerdings gibt es bisher noch keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass das in Lebensmitteln enthaltene Titandioxid gesundheitsschädlich für die Konsumenten ist. Festgestellte Effekte von Titandioxid in Tierversuchen sind nicht auf den Menschen übertragbar, da in den meisten Versuchen vergleichsweise hohe Dosen verabreicht werden. Solche Mengen sind nicht durch den Verzehr von Lebensmitteln zu erreichen.
Auch die Erste-Hilfe-Maßnahmen, die sie in Ihrer Anfrage erwähnen, beziehen sich auf die Verwendung des Stoffs in der Industrie, wo mit hohen Mengen und Konzentrationen gearbeitet wird. Für den normalen Verbraucher, der Titandioxid in geringen Mengen in Lebensmitteln verzehrt, gilt der Stoff bislang als ungefährlich. Sollten neue Studien nachweisen, dass von Titandioxid tatsächlich eine gesundheitsschädigende Wirkung für den Menschen ausgeht, müsste die Zulassung des Stoffs überprüft werden. Der Entzug einer Zulassung ist grundsätzlich möglich, wenn ernst zu nehmende Zweifel an der Unbedenklichkeit des Zusatzstoffs für Verbraucher entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder MdB