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Siegfried Kauder
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Frage von Matthias H. •

Frage an Siegfried Kauder von Matthias H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

heute habe ich erfahren, dass nach Ihrer Meinung in Zukunft Strafbefehle möglich sein sollen für Taten mit einer Mindeststrafe von bis zu zwei Jahren (heute liegt die Grenze bei einem Jahr). Als juristischer Laie ist mein Wissensstand dass ein Strafbefehl (statt einer Hauptverhandlung vor Gericht) ein nichtöffentliches Verfahren ist, d.h. Vorwurf, Ermittlungsergebnis und Strafe bleiben der Öffentlichkeit unbekannt. Bitte korrigieren Sie mich wenn ich hier irre.

Dazu habe ich zwei Fragen
Sehen Sie keine Gefahr für die Rechtsprechung und das Rechtsempfinden wenn zukünftig in einem größeren Umfang nichtöffentlich Recht gesprochen wird?

Sehen Sie - gerade als Vorstandsmitglied des Weißen Rings in Mainz - darin keine Gefahr für die Opfer einer Wiederholungstat?

Zur zweiten Frage möchte ich auf einen Vorfall hinweisen bei dem ein Jugendmusikschulleiter nur deshalb suspendiert wurde, weil seine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs (per Strafbefehl) zufällig dem Gemeinderat bekannt wurde. Quelle http://www.schwaebische.de/lokales/biberach/biberach-stadt_artikel,-Beinahe-haette-es-keiner-erfahren-_arid,4016752.html

Mit freundlichen Grüßen
M. HenkeImann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Henkelmann,

gerne antworte ich wie folgt auf Ihre beiden Fragen:

1.
Die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten im Strafbefehlsverfahren bewirkt in der Tat eine Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Das lässt sich aber meines Erachtens hinnehmen. Die staatlichen Ressourcen sind knapp und die vorgeschlagene Änderung spart Hauptverhandlungstage und damit dem Richter Zeit.

2.
Für Opfer habe ich eine Verbesserung vorgesehen: Sie sollen Schmerzensgeldansprüche auch im Strafbefehlsverfahren durchsetzen können. Das ist nach geltendem Recht nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB