Frage an Siegfried Kauder von Gerhard B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kauder,
Keine Polizei könnte erfolgreich arbeiten, wenn Sie nicht gewisse Rechte hätte, die der Normalbürger nicht hat. Ebenso ist sie bei der Ermittlung auf Informanten angewiesen, die nicht immer rechtlich einwandfrei arbeiten.
Wenn Sie nun solche Methoden bei Ermittlungen zu Steuerhinterziehung explizit ausschließen wollen (Verbot des Kaufs von Steuersünderdaten), kann dies eigentlich nicht anders interpretiert werden als als Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das halte ich als Bürger, der sich bemüht, sein Einkommen ehrlich zu versteuren, für einen Skandal. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Bronner
Sehr geehrter Herr Bronner,
wie Sie sicher wissen, habe ich mich gegen den Kauf von Steuerdaten-CDs ausgesprochen. Ich habe sowohl in den Medien als auch gegenüber meiner Fraktion meinen Standpunkt deutlich gemacht. Wer Kundendaten verkauft, hat sich einer Straftat schuldig gemacht. Er kann solche Daten nämlich nur illegal erworben haben. Der Staat darf sich nicht zum Verbündeten von Kriminellen machen. Viel besser ist es die Ursachen von Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen. Anreize Steuern zu hinterziehen müssen beseitigt werden.
Ein Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung sind Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit anderen Staaten. Solche Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Zusammenarbeit zwischen zwei Staaten in Steuerangelegenheiten. Ende Oktober letzten Jahres haben Deutschland und die Schweiz ein solches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Beide Länder haben beschlossen, bei der Bekämpfung aller Steuerdelikte Unterstützung zu leisten. Schweizer Behörden sollen in Zukunft auch in Fällen von Steuerhinterziehung und nicht mehr nur bei Steuerbetrug Auskünfte an deutsche Behörden erteilen. Diese können dann schon mit dem Namen eines Steuerpflichtigen in der Schweiz Auskünfte beantragen. Im Moment wird noch verhandelt, wie die Zusammenarbeit beider Staaten in Steuerangelegenheiten sich konkret gestalten wird. Offene Fragen umfassen die Einführung und die Sätze der Abgeltungssteuer für die Zukunft und die Abgabe für sogenannte "Altfälle". Ziel des Abkommens ist es nicht deutsche Staatsbürger davon abzuhalten ein Konto in der Schweiz zu eröffnen. Die Aussicht auf Steuerhinterziehung soll jedoch kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen.
Auch auf nationaler Ebene macht die Koalition ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Nach der Flut von Selbstanzeigen nach dem Auftauchen der Steuerdaten-CDs hatten die Koalitionsfraktionen auf Initiative der Union im Frühjahr letzten Jahres einen Antrag in den deutschen Bundestag eingebracht, der verhindern soll, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung als Ausweg einkalkuliert wird. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf setzt diese Initiative jetzt um. Dabei soll die sogenannte Teilselbstanzeige abgeschafft werden. Steuerhinterzieher werden sich dann nicht mehr nur scheibchenweise - je nach Risiko, entdeckt zu werden - strafbefreiend erklären können. Wer künftig straffrei bleiben will, muss eine Selbstanzeige über alle hinterzogenen Steuern erstatten. Er muss umfassend in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Darüber hinaus soll auch der Zeitraum, in dem eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, verkürzt werden. Taktisches Abwarten bis zum letzten Moment wird künftig nicht mehr möglich sein. Die Selbstanzeige soll schon dann ausgeschlossen sein, wenn die Prüfungsabordnung des Finanzamtes bekannt gegeben wurde und nicht erst dann, wenn der Prüfer tatsächlich erschienen ist.
Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gleiche Teilhabechancen und einen handlungsfähigen Staat ist nicht zuletzt die solidarische Finanzierung des Gemeinwesens. Ein bundesweit einheitlicher Steuervollzug sichert die staatlichen Einnahmen für eine zukunftsorientierte Politik, fördert aber auch die Steuerehrlichkeit der breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Für die Akzeptanz des Steuersystems ist bereits der Anschein abträglich, dass sich insbesondere Vermögende und Bezieher höherer Einkommen dauerhaft und ungestraft ihren steuerlichen Verpflichtungen entziehen können. Daher ist der Gesetzgeber in der Pflicht die Anreize für Steuerhinterziehung sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung und Steuerflucht vorzubeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder MdB