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Frage von Werner A. •

Frage an Siegfried Kauder von Werner A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

augenblicklich werden auf dem Gebiet der Kindererziehung finanzielle Ersatzleistungen des Staates diskutiert für Bürger, die Sach- und/oder Dienstleistungen des Staates nicht in Anspruch nehmen. (Schlagwort Kinderbetreuungsgeld)

Unter dem staatsrechtlichen Aspekt der Gleichbehandlung muß das dann auch für andere Leistungen des Staates gelten, z.B. für Schulkostenersatz bei Besuch einer Privatschule, Privatuni oder anderer Bildungsträger, soweit diese staatliche Leistungen ersetzen.

In der bisherigen Diskussion ist mir dieses Argument bisher nicht aufgefallen, daher frage ich nach, ob der Gedanke bei den Gesetzentwürfen und Beratungen berücksichtigt wurde oder ob die damit verbundene weitere Entsolidarisierung politisch gewollt ist ?

In zugegeben extremer Übertreibung dieses Prinzips, müßte dann ein Bürger, der kein Automobil angemeldet hat, einen entsprechenden Ersatz aus dem Verkehrsetat erhalten oder, falls die Steuereinnahmen aus dem Komplex Auto den Verkehrsetat übersteigen, trotzdem eine Art virtueller Kfz-Steuer bezahlen - welch ein Unsinn!!

Mit freundlichen Grüßen

Werner Aust

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Sehr geehrter Herr Aust,

die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben müssen verbessert werden. Deshalb soll das Betreuungs- und Förderangebot für Kinder unter drei Jahren ausgebaut werden. Bis 2013 soll für ein Drittel der Kinder dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot geschaffen werden. Dafür nehmen Bund, Länder und Kommunen viel Geld in die Hand. Ich halte es auch grundsätzlich für richtig, den Eltern, die dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen, ein Betreuungsgeld zukommen zu lassen.

Oberstes Gebot ist den Eltern Wahlfreiheit zu lassen. Sie tragen die Verantwortung für die Erziehung der Kinder. Der Staat hat sich da nicht einzumischen. Damit die Eltern aber tatsächlich eine Wahl zwischen einer Betreuung in einer Kinderkrippe, der Selbstbetreuung oder einer anderen Zwischenform haben, muss zunächst das Angebot geschaffen werden. Das Kinderförderungsgesetz hat dazu die Weichen gestellt.

Mit Blick auf die Haushaltssituation bei Bund, Ländern und Kommunen ist jedoch fraglich, wann das Betreuungsgeld eingeführt werden kann. Die finanziellen Mittel müssen zunächst zur Verfügung stehen.

Sie sprechen an, dass in analoger Weise andere Bereiche wie beispielsweise Privatschulen staatlich bezuschusst werden müssten. Dies ist der Fall. Privatschulen erhalten je nach Bundesland einen unterschiedlich hohen staatlichen Finanzausgleich. Im Schnitt sind dies etwa zwei Drittel von den Kosten, die ein Schüler an einer staatlichen Schule verursacht. Die übrigen Kosten werden durch Mittel des Trägers und ggf. durch das Schulgeld gedeckt.

Die Gefahr der Entsolidarisierung sehe ich nicht. Familien, die in Zukunft das Betreuungsgeld erhalten werden, finanzieren (trotzdem) über ihre Steuern beispielsweise den Krippenausbau mit. Sie entziehen sich nicht der Solidargemeinschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB