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Frage von Edgar O. •

Frage an Siegfried Kauder von Edgar O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich habe die Sitzung im Petitionsausschuß zu den Internetsperren angehört und die Pressemitteilung der CDU CSU Fraktion dazu angesehen.
Die Position der Petentin wurde in der Pressemitteilung falsch widergegeben
Ich zitiere:
"So sei die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten aus Sicht der Petenten heute schon möglich und es bedürfe keines eigenen Gesetzes."
Richtig ist.
Die Löschung von illegalen Seiten ist auch ohne Zugangserschwerungsgesetz möglich.
Bei Phishing-Seiten funktioniert dies gut. Nach durchschnittlich 4 Stunden sind sie vom Netz.

In der Pressemitteilung steht:
"Die Absicht der Oppositionsfraktionen, das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufzuheben, ist unverantwortlich, da damit der Schutz der Kinder vor Missbrauch dem freien Zugangsrecht weiterhin untergeordnet wäre."
Wie werden durch das Zugangserschwerungsgesetz Kinder vor dem Mißbrauch geschützt? Im Gegenteil durch die Sperrung von Kinderporno Seiten werden Täter vorgewarnt.

Auf die Frage, ob Netzsperren in den skandinavischen Ländern positive Ergebnisse gebracht haben, hat Franziska Heine mit Nein geantwortet und dabei einen schwedischen Beamten zitiert.
Dem hat die Bundesregierung nicht widersprochen.
Haben sie andere Erkenntnisse?

Mit freundlichen Grüßen

ein Petent

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Oden,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich gegen die sogenannten Internetsperren im Rahmen der Bekämpfung von Kinderpornografie aussprechen. Gerne gebe ich Ihnen einige Hintergrundinformationen zum Zugangserschwerungsgesetz und lege dar, warum ich das Gesetz unterstütze.

Der Missbrauch von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde dar. Die dauerhafte und effektive Unterbindung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich. Dabei ist die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet, dem Hauptverbreitungsmedium, ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Die Schwellen für Konsum von Kinderpornografie müssen erhöht und ein täterfeindliches Umfeld geschaffen werden. Denn jeder Klick und jeder Konsument fördern den realen Missbrauch von Kindern.

Im Juni 2009 hat die große Koalition das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass durch die Löschung, bzw. Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten der Zugang zu kinderpornografischem Material erschwert wird. Das Instrument der Sperrung soll eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme sein, wenn ein wirksames Vorgehen direkt gegen die rechtswidrigen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Dabei hat das Löschen kinderpornografischer Inhalte Vorrang. Internetseiten sollen nur dann gesperrt werden, wenn gegen die Inhalte nicht, oder nicht zeitnah vorgegangen werden kann. Zugangssperren können die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet nicht gänzlich verhindern und sie können von manchen Nutzern mit Sicherheit umgangen werden. Für Gelegenheitspädophile können solche Sperren aber eine sinnvolle Hürde sein. Und jene, die die Sperren bewusst überwinden, können sich bei strafrechtlicher Ahndung nicht auf einen Zufallsfund berufen. Daher ist es wichtig, dass das übergeordnete Ziel das Löschen solcher Seiten ist, bei einer Verzögerung die Seiten aber zunächst gesperrt werden. Stoppschilder im Netz stören die Erreichbarkeit von Webseiten, erschweren die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie und die Gewinnung neuer Kunden für das rechtswidrige Material.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten, nachdem der Bundespräsident seine Prüfungen abgeschlossen und es unterzeichnet hatte. Die Bundesregierung hat seither mit einem Nichtanwendungserlass die Ausführung des Gesetzes im Hinblick auf das Sperren kinderpornografischer Inhalte ausgesetzt. Ein Nichtanwendungserlass der Bundesregierung gegenüber einem allgemein verbindlichen Bundesgesetz ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich. Nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes ist die Bundesregierung als vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden und darf eine teilweise Nichtanwendung eines Gesetzes nicht veranlassen. Als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages bin ich über die fortdauernde Aussetzung der Vollziehung des Gesetzes beunruhigt. Ich setze mich dafür ein, dass diese verfassungsrechtlich unhaltbare Lage so schnell wie möglich beendet wird.

Der Verstoß gegen die Verfassung ist umso gravierender, als der Nichtanwendungserlass sich auf Erwägungen stützt, die im Gesetzgebungsverfahren ausführlich erörtert worden waren. Der Grundsatz "Löschen vor Sperren" ist im Gesetzentwurf ausdrücklich verankert worden. Darüber hinaus hat sich inzwischen herausgestellt, dass kinderpornografische Internetangebote im Ausland nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung gelöscht werden. Eine von Deutschland aus betriebene Internetseite mit illegalen Inhalten kann in Deutschland in der Tat schnell gelöscht werden. Die Löschung von im Ausland betriebenen Seiten erweist sich hingegen aufgrund verschiedener Rechtssysteme und Verwaltungsstrukturen als schwieriger und länger. Erfahrungsberichte des Bundeskriminalamts zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zeigen, dass das Zugangserschwerungsgesetz umgesetzt werden muss, um Kindesmissbrauch und die Verbreitung von dessen Dokumentation im Internet umfassend und effizient zu bekämpfen. Ohne das Gesetz können der Zugriff auf solche Seiten und damit die Verbreitung des Materials in vielen Fällen nicht verhindert werden.

Andere europäische Staaten wie Norwegen, Dänemark, die Niederlande, Großbritannien und Schweden haben zusätzlich zu den Löschversuchen Sperrungen von kinderpornografischen Seiten eingeführt. Die Erfahrungen dieser Staaten zeigen, dass durch die Zugangserschwerung täglich Zugriffe auf kinderpornografische Internetseiten verhindert und damit die Verbreitung von kinderpornografischem Material eingeschränkt werden kann.

Bei der Diskussion um die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet darf nicht übersehen werden, dass die Grundlage jeder kinderpornografischen Darstellung der tatsächliche Missbrauch eines Kindes ist. Dagegen muss entschlossen vorgegangen werden. Kinder haben einen Anspruch drauf, dass wir sie vor solchen Übergriffen schützen. Daher stehe ich hinter diesem Gesetz. Es ist ein weiterer Baustein, um Kinder zu schützen und den Markt der Kinderpornografie auszutrocknen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB