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Frage von Rudolf K. •

Frage an Siegfried Kauder von Rudolf K. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Kauder

werden die Banken die Staatshilfen in Anspruch genommen haben diese auch zurückzahlen?

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Sehr geehrter Herr Kampf,

Hilfe für Banken gibt es nicht ohne Gegenleistungen für die Bürger, die mit ihren Steuergeldern die Stabilität des Finanzmarktes absichern und damit die Ader unserer Volkswirtschaft am pulsieren halten.

Unmittelbar mit Auftreten der Finanzmarktkrise haben wir in einem Kraftakt im Deutschen Bundestag das Finanzmarktstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir werden dem Bankensektor über Garantien und Eigenkapitalmaßnahmen Gesamtwerte von 480 Milliarden Euro bereitstellen. Die Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin, der die Gelder verwaltet, betragen aktuell knapp 170 Milliarden Euro und verteilen sich auf zehn begünstigte Institute. Bislang ist die Bilanz über die Gebühreneinnahmen für die Steuerzahler positiv. Neben der Berechnung marktüblicher Gebühren wird eine staatliche Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten gewährt, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten. Daneben ist die Gewährung von Leistungen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) mit Auflagen verbunden, die eine weitere Begrenzung der mit der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten verbundenen Risiken und letztendlich die Minimierung der potenziellen Belastung für den Steuerzahler bewirken sollen. Umso weitergehender die Unterstützungsmaßnahmen des SoFFin sind, desto tiefgreifender sind die Auflagen, die das Institut zu erfüllen hat.

Mitte 2009 haben wir mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung Verhaltensanreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt. Mit dem Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Finanzunternehmen werden bis zum Frühherbst 2010 transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme bei Banken und Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben.
Zugleich haben wir bereits Mitte 2009 als eine erste nationale Schlussfolgerung mit dem Gesetz zur Verstärkung der Finanzmarktaufsicht die Eingriffsbefugnisse der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin bei Banken und Versicherungen verbessert.

Die Finanzaufsicht BaFin verbot Mitte Mai ungedeckte Leerverkäufe und ungedeckte Kreditausfallversicherungen auf europäische Staatsanleihen. Damit wollen wir verhindern, dass Spekulanten den Markt für Staatsanleihen manipulieren. Spekulanten sollen in Zukunft auch nicht mehr gegen die Aktienkurse bestimmter Institute wetten und das Finanzsystem damit ins Wanken bringen könnten. Diese Entscheidung begründet aber noch kein neues Gesetz, sondern nur eine Art Vorsichtsmaßnahme in der aktuellen Marktlage. Alle Verbote gelten darum nur bis zum März 2011. Bereits Anfang Juni will die Bundesregierung ein eigenständiges Gesetz zum Verbot von Leerverkäufen auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB