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Siegfried Kauder
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Frage von Dieter K. •

Frage an Siegfried Kauder von Dieter K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kauder,

1977 waren Rentner und Pensionäre bei vergleichbarer Lebensleistung gleichgestellt. 2009 sind die Pensionen mehr als doppelt so hoch. Wie sorgen Sie hier für mehr Gerechtigkeit?
Meines Wissens beträgt der bisherige Anspruch auf Altersruhegeld nach 4 Jahren Bundestag ca. € 1400. Die Rente eines relativ gut bezahlten Facharbeiters nach 48 Jahren beträgt ca. € 1200. Finden Sie das richtig?
Warum hat Herr Mißfelder dies nicht angeprangert?
In allen Bereichen wird mehr und mehr aus Ausgewogenheit geachtet. So z.B. in Unternehmen mit Betriebsrat. Auch die Ausgewogenheit nach Geschlecht wird mehr und mehr umgesetzt. In den Parlamenten sind deutlich überproportional Beamte vertreten. An zweiter Stelle rangieren selbstständige wie z.B. Anwälte. Dies liegt nach meiner Meinung an der relativen Sicherheit dieser Berufsstände und an der großzügigen Freistellung bei materieller Sicherheit von Beamten.
Was gedenken Sie zu tun, um auch hier für mehr Ausgewogenheit zu sorgen?

Wie wollen Sie das bestehende Chaos bei der Krankenversicherung beenden und endlich für faire Bedingungen für alle Versicherten sorgen?
Wie wollen Sie die kolossale Geldverschwendung durch die Gesundheitslobby abstellen? Beispiel kann ich Ihnen gerne bei Rückmeldung liefern.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kutzer

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Sehr geehrter Herr Kutzer,

die Rente bemisst sich an den geleisteten Einzahlungen und den daraus erworbenen Entgeltpunkten. Die Einzahlungen erfolgen allerdings nur bis zur Rentenbemessungsgrenze. Deshalb kann man bei einem Gutverdiener nicht den Verdienst und die Rente miteinander vergleichen. Bei Beamten bemisst sich der Altersversorgsanspruch am zuletzt bezogenen Gehalt. Sowenig man Äpfel mit Birnen vergleichen kann, sowenig kann man Renten mit Pensionen vergleichen.

Damit der Beitragspflichtige zur gesetzlichen Rentenversicherung seine Altersversorgung zumindest verbessern kann, fördert der Staat die zusätzliche betriebliche Altersvorsorge und die kapitalgedeckte Altersvorsorge (die sogenannte Riester-Rente). Auf diese zusätzliche Förderung hat ein Abgeordneter keinen Anspruch. Bei der Rentenreform der letzten Jahre haben wir als CDU darauf bestanden, dass die Regelungen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Dies ist auch so erfolgt.

Sie kritisieren, dass aus Ihrer Sicht überproportional viele Beamten im Parlament vertreten seien. Der Deutsche Bundestag setzt sich aus denjenigen Abgeordneten zusammen, die die Wähler zu ihren Volksvertretern gewählt haben. Gewählt werden können diejenigen Bewerber, die die Parteien als Kandidaten aufgestellt hatten. Es obliegt also insbesondere der Verantwortung der Parteibasis, wen sie für ein Mandat vorschlägt. Die größte Gruppe der Abgeordneten bilden im Übrigen die freien Berufe, die Selbständigen - nicht die Beamten.

Als weiteren Punkt sprechen Sie das Krankenversicherungssystem an. Das deutsche Gesundheitssystem hat einen sehr hohen Standard, um den uns viele Länder beneiden. Es geht darum, die hochwertige Versorgung in Medizin und Pflege, die allen Menschen ohne Ansehen des Alters oder der finanziellen Leistungsfähigkeit zu Gute kommt, aufrecht zu erhalten. Wir wissen aber auch, dass unser Gesundheitssystem viel Geld kostet. Deshalb haben wir vor kurzem beispielsweise das GKV-Finanzierungsgesetz auf den Weg gebracht, um vor der Herausforderung durch den demographischen Wandel bestehen zu können. Für das nächste Jahr hat sich die christlich-liberale Koalition die Reform der Pflegeversicherung auf die Tagesordnung gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB