Frage an Siegfried Kauder von Daniel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kauder,
bezug nehmend auf den Gesetzentwurf "Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" Ihrer Parteikollegin von der Leyen und Ihrer Mitgliedschaft im Ausschuss Petitionen.
Wie stehen Sie im Zusammenhang mit der zunehmenden Politkverdrossenheit zu den Äußerungen ihres Koalitionspartners Wiefelspütz, der laut tagesschau.de meinte "Das laufende Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition nicht beeinflusst."?
MfG
Daniel Selinger
Sehr geehrter Herr Selinger,
danke für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Ihnen einige allgemeine Informationen geben. Das Petitionsrecht ist im Artikel 17 und 45c GG verankert. Es bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, dem Parlament schriftlich Bitten oder Beschwerden vorzutragen. Dieses Recht wird nicht durch die Tatsache beeinträchtigt, dass das Parlament parallel seinem gesetzgeberischen Auftrag nachgeht.
Die von Ihnen angesprochene Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" befindet sich seit dem 16.06.2009 in Prüfung beim Petitionsausschuss. Um eine Petition fachgerecht bearbeiten zu können, muss der Themenkomplex erfasst und es müssen Stellungnahmen angefordert werden. Sie können sicherlich nachvollziehen, dass ein solches intensives Prüfungsverfahren viel Zeit in Anspruch nimmt. Wenn die Mitglieder des Petitionsausschusses am Ende des Verfahrens mehrheitlich zur gleichen Auffassung wie der Petent gelangen, werden sie sich um das Anliegen bemühen und eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
Ein anderer eigenständiger Aspekt ist das Gesetzgebungsverfahren. Ein Gesetzentwurf bei dem die 2. Lesung abgeschlossen ist, wird in einer der nächsten Plenarsitzungen verabschiedet, da er bereits zuvor von allen betroffenen Ausschüssen bearbeitet wurde. Dies war bei dem "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" der Fall. Kinderpornographie ist ein schweres Verbrechen und muss bekämpft werden. Es ist abscheulich, wenn Kinder missbraucht werden und anschließend der Missbrauch noch vermarktet wird. Wer Kinderpornographie verurteilt und in der realen Welt dagegen vorgeht, muss dies auch in der virtuellen Welt im Internet tun.
Beim "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" war eine zeitnahe Verkündung des Gesetzes notwendig. Allerdings beeinflusst das nicht die Arbeit des Petitionsausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder