Frage an Sibylle Laurischk von Norbert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Laurischk,
sie haben wie ich oben entnehmen konnte für den EU-Vertrag von Lissabon zugestimmt?
Warum?
Es ist doch bekannt das er sich inhaltlich teilweise widerspricht (einerseits ist er für mehr Frieden in der Welt, andererseits für mehr Aufrüstung).
Außerdem ist es bekannt das sich innerhalb des Volkes einiges tut und viele neidisch mit den Worten "Wir werden ja nicht mal gefragt" nach Irland schauen.
Wie stehen sie zum Volksentscheide, würde er unser Parlament nicht gut ergänzen und die Bundesrepublik nicht demokratischer gestalten?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense
Sehr geehrter Herr Hense,
ich habe dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, weil er gegenüber dem Vertrag von Nizza ein deutlicher Fortschritt ist. Er macht die Union handlungsfähiger und demokratischer. Er stärkt unter anderem die Transparenz, die Subsidiarität und die direkt demokratisch legitimierten Parlamente. Darüber hinaus wird die Grundrechtecharta, außer für Großbritannien und Polen, verbindlich. Trotzdem hätten wir uns weitere Verbesserungen gewünscht.
Der Vertrag ist ein Kompromiss, daher gibt es auch negative Aspekte, die ich gegen die Verbesserungen abgewogen wurden. Unter dem Strich überwogen für mich die positiven, daher habe ich zugestimmt.
Zu Ihrer Frage nach einem Volksentscheid. Für den ursprünglichen Verfassungsvertrag hat die FDP von Anfang an den Vorschlag eines Referendums vorbehaltlos unterstützt, und dazu stehen wir nach wie vor. Allerdings ist es so, dass im Lissabonner Vertrag - auch wenn darin wesentliche Teile des ursprünglichen Verfassungsvertrags erhalten sind - gerade auf jene Elemente verzichtet wurde, die den speziellen Verfassungscharakter ausgemacht haben. Zu nennen sind hier zum Beispiel der Wegfall aller "staatlichen" Symbole wie Hymne und Flagge oder der Bezeichnungen "Verfassung" und "Außenminister". Auch handelt es sich bei dem nun vorliegenden Text nicht mehr um einen Verfassungstext "aus einem Guss", der als Gesamtwerk verabschiedet werden kann. Deshalb hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungen der anderen EU-Staaten nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden dazu entschlossen hat, anstelle des Verfassungsvertrags eine Änderung der bestehenden EU-Verträge vorzunehmen. Für eine solche Vertragsänderung ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes eine Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dies entspricht dem Verfahren bei früheren Vertragsänderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Laurischk