Frage an Sibylle Laurischk von Hans-Peter M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Laurischk,
ich möchte Sie fragen, ob Sie folgende Maßnahmen gegen unterhaltspflichtige, aber säumige Personen begrüßen und das Anliegen unterstützen, ihnen eine bessere Rechtsgrundlage zu geben:
Nach Medienberichten setzen einige Kommunen in Deutschland, namentlich Hannover und Dresden, Pkw-Wegfahrsperren ein, um Väter (seltener Mütter), die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen wollen, zur Begleichung ihrer Unterhaltsverpflichtungen zu bewegen. Das Argument: Wer Geld für sein Auto hat, hat auch Geld für sein Kind.
Darüber hinaus hält das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht die Entziehung des Führerscheins in diesen Fällen für "rechtlich zulässig" und "sinnvoll", wie der Institutsleiter auf einer Konferenz im März 2013 referierte. Diese Sichtweise scheint sich aber noch nicht überall durchgesetzt zu haben bzw. die Rechtslage scheint nicht eindeutig zu sein.
Die genannten Maßnahmen werden in anderen Ländern bereits seit langer Zeit erfolgreich angewandt.
Nach Schätzungen (genaue amtliche Statistiken gibt es dazu leider nicht) kommen in Deutschland etwa 500.000 Unterhaltspflichtige nur zum Teil oder überhaupt nicht ihren Unterhaltspflichten nach. Zwangsvollstreckungen gegen sie laufen oft ins Leere, da sich die Betroffenen trotz Vermögen oder Einkommen offiziell häufig arm rechnen.
Was können Sie - neben den oben genannten Maßnahmen - tun, um die vielen allein erziehenden Mütter endlich wirkungsvoll in ihrem Bemühen um dringend notwendiges Geld für ihre Kinder zu unterstützen?
Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Maier
Quellen:
http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Fuehrerschein-weg-fuer-saeumige-Vaeter
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 170 StGB ist die Verletzung der Unterhaltspflicht ein Straftatbestand, nach § 56c StGB kann auch die Weisung, den Unterhaltspflichten nachzukommen, vom Strafgericht erteilt werden. Insofern halte ich die Maßnahme, Wegfahrsperren anzubringen, für nachvollziehbar. Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn die Staatsanwaltschaften sich mit dem Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht in größerem Maße beschäftigen würden. Leider werden Strafanzeigen in diesem Zusammenhang nur selten weiterverfolgt.
Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist leider immer noch ein Kavaliersdelikt.
Ich habe mich in der vergangenen Legislatur dafür eingesetzt, im Rahmen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes Verbesserung für Alleinerziehende zu schaffen. Staatliche Leistungen sind nach meinem Dafürhalten aber immer erst der 2. Schritt. Der 1. Schritt ist die Durchsetzung der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung durch die Eltern. Hier bedarf es auch einer gesellschaftlichen Sensibilisierung, da im öffentlichen Bewusstsein nach meinem Dafürhalten viel zu wenig bekannt ist, dass Unterhaltsleistungen unzureichend erbracht werden. Drastische Maßnahmen können hier auch Wirkung zeigen, Beratung scheint mir aber mindestens so notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Laurischk, MdB