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Sibylle Laurischk
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Frage von Edgar H. •

Frage an Sibylle Laurischk von Edgar H. bezüglich Familie

Betrifft: Eltern- und Kindergeld - sozial gerechte (Um-) Verteilung

Sehr geehrte Frau Laurischk.

Staatliche, finanzielle Hilfen oder Zuschüsse sind stets vom Einkommen/Rücklagen der Antragsteller abhängig - nur nicht das Kindergeld.

Wäre es nicht sinnvoller und sozial gerechter, dies zu ändern, indem man eine ’Einkommens-Obergrenze’ hierfür festlegt und sich ansonsten die Regelhöhe – wie bewährt – auch weiterhin einzig an der Reihenfolge der Geburten orientiert?

Darüber, dass das "Erziehungsgeld" gestrichen wurde und jetzt beim "Elterngeld" die ´Sozialleistungen´ genau anders herum berechnet werden, d. h., dass die sog. ´Besserverdiener´ bis zu 1.800 €/Monat, ´Geringverdiener´ jedoch nur einen Bruchteil hiervon erhalten, möchte ich mich an dieser Stelle lieber erst gar nicht ´auslassen´ ...

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edgar Haas

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Haas,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Elterngeld ist ein Systemwechsel vollzogen von einer zweijährigen einkommensabhängigen Sozialleistung hin zu einem grundsätzlich kürzeren Elterngeld mit Einkommensersatzfunktion. Damit wird nun nicht mehr an die Bedürftigkeit von Familien angeknüpft, sondern an das Einkommen des letzten Jahres vor dem Bezug des Elterngeldes. Die FDP-Bundestagsfraktion begleitete die Einführung des Elterngeldes kritisch und legte ihre Auffassung in einem eigenen Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/2809) nieder, in dem u.a. darauf hingewiesen wurde, dass 155.000 Familien mit einem Einkommen unter 30.000 Euro brutto durch die Einführung des Elterngeldes schlechter gestellt wurden als beim Erziehungsgeld.
Soziale Leistungen des Staates knüpfen in der Regel an eine Bedürftigkeit an. Das Kindergeld in Deutschland gilt jedoch nicht als Sozialleistung, sondern soll einen Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums der Kinder bilden und ist kann daher nicht an eine Einkommenshöhe gekoppelt werden. Das Kindergeld ist daher nicht in Sozialgesetzen, sondern im Einkommenssteuergesetz geregelt. Inwieweit eine Familienförderung allein dadurch fairer und gerechter ausgestaltet wäre, wenn das Kindergeld aus dem Steuerrecht ausgekoppelt würde, wäre zu prüfen. Die FDP setzt sich dafür ein, dass den Familien mehr Netto vom Brutto-Gehalt bleibt. Wir haben auf unserem Bundespartei in München ein Steuerkonzept verabschiedet, das einfach, niedrig und sozial ist: Das Nettokonzept der FDP mit einem Dreistufentarif bei der Steuer. Die Einführung eines Grundfreibetrages von 8.000 Euro auch für Kinder würde für viele Familien bedeuten, dass sie keine Einkommenssteuer zahlen müsste. Das Kindergeld soll nach dem Beschluss des Bundesparteitages auf 200 Euro pro Kind und Monat angehoben. Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen wäre eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk