Frage an Sibylle Laurischk von Barbara U. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Laurischk
Die DB kündigt über die Medien vollmundig an, Drohnen gegen Sprayer einsetzen zu wollen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen diese Einsätze? Voll funktionsfähige Geräte, die in der Luft stehen bleiben und fotografieren oder filmen können, gibt es bereits ab 250 Euro zu kaufen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte deshalb schon vor Jahresfrist vor einem "Kamera-Ausflug in Nachbars Garten" gewarnt. Haben Politiker schon einen Gedanken daran verschwendet, was passieren wird, wenn sich Sprayer derartige ebenfalls besorgen, um das Ganze aufzumischen?Die Schadenssummen, die der Städtetag und auch die Verkehrsbetriebe verbreiten, sind weder nachvollziehbar, noch glaubwürdig; denn die Bundespolizei, die die Schäden der DB verfolgt, hat kein System, was doppelte oder mehrfach gestellte Strafanträge an unterschiedlichen Orten zusammenfügt. Auch die Sokos der Landespolizei hat keine Datenbank, aus der hervor geht, wie hoch die tatsächliche Höhe des Schadens war und welcher Geschädigte zwar Schadensersatz bekommen, diesen aber nicht für die Beseitigung eingesetzt hat(te), was er auch gar nicht braucht. Sollten zur Wertevermittlung in der Jugendarbeit nicht vorrangig Pädagogen statt Polizei und Drohnen eingesetzt werden?