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Frage von Klaus V. •

Frage an Sibylle Laurischk von Klaus V. bezüglich Gesundheit

Seit mehreren Jahren wartet das Rettungsassistentengesetz auf eine Novellierung. Arbeitgeber, Verbände und Gewerkschaften haben sich auf einen Entwurf geeinigt. Trotzdem passiert nichts. Warum stellt sich das Ministerium Ihres Parteifreundes Rössler stumm in dieser Frage?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Vogt,

die FDP war es, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes eingebracht hat. Damals wurde dieser von der Bundesregierung abgelehnt. Jetzt, wo die FDP das Bundesministerium für Gesundheit übernommen hat, passiert hier einiges. Gerade hat die zuständige Unterarbeitsgruppe der Expertengruppe zur Novellierung des RettAssG einen Entwurf vorgelegt - am 3. November 2010 soll dieser beschlossen werden.

FDP und Union sind sich einig: Wir müssen den Rettungsassistenten mehr Sicherheit und Chancen geben – sie brauchen eine konkurrenzfähige Ausbildung und klar definierte Kompetenzen im Alltag. Wie in anderen Berufen üblich, sollen Rettungsassistenten daher künftig eine dreijährige Ausbildung erhalten. Ziel ist es, das Ausbildungssystem von Grund auf zu reformieren.

Außerdem müssen die Kompetenzen klar definiert werden – das hilft Leben zu retten. Die derzeitige Rechtslage gibt nur unzureichende Vorgaben und zwingt Rettungskräfte bis zum Eintreffen eines Notarztes bei der Durchführung von lebenserhaltenden Maßnahmen in einem rechtsfreien Raum zu agieren. Das können wir nicht hinnehmen.

Die Koalition will deshalb bestehende Missstände beheben. Das RettAssG ist veraltet: Seit 1989 ist es in Kraft, die geltenden Regelungen sind völlig überholt, mangelhaft und geben die medizinische Entwicklung nicht wieder. Hier muss dringend gehandelt werden, um Nachwuchs für den Beruf des Rettungsassistenten zu finden.

Für Rückfragen steht Ihnen aber auch gern der Rettungsdienst-Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Ackermann, zur Verfügung. Als Rettungsassistent weiß er, wie wichtig es angesichts der Abnahme der Krankenhausdichte, vor allem im ländlichen Raum, ist, dass längere Anfahrtszeiten der Notärzte von Rettungsassistenten überbrückt werden. Bis dahin müssen die Rettungsassistenten lebenserhaltende Maßnahmen durchführen können.

Das nehmen wir jetzt in Angriff.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk