Frage an Sibylle Laurischk von Kirein F. bezüglich Jugend
Zukunft des §14c ZDG / Erhalt der Förderung für Freiwilligendienste im Ausland
Sehr geehrte Frau Laurischk,
ich wende mich an Sie als jemand, der einen Freiwilligendienst in den Niederlanden geleistet hat. Nun habe ich von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) gehört, dass dieser Dienst durch die im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geplante Veränderung des §14c Zivildienstgesetzes akut gefährdet ist. Dann können viele junge Erwachsene keinen Freiwilligen-dienst mehr machen. Bei ASF würde ein Drittel der Freiwilligenplätze wegfallen.
Ich habe während meines Dienstes nicht nur eine fremde Kultur kennengelernt, sondern auch die Sichtweise dieser Kultur auf Deutschland. Das hat mir sehr dabei geholfen, historische Erfahrungen wahrzunehmen, interkulturelle und globale Zusammenhänge besser zu verstehen und mit dieser "Blickrichtung" Verantwortung zu übernehmen.
Bei Wegfall der Förderung wären die insgesamt etwa 1.200 14c-Plätze im Ausland gefährdet. Auch eine Umwandlung in eine Bezuschussung des FSJ im Ausland hätte zur Folge, dass die ursprünglichen Plätze nicht besetzt werden könnten. Sogar bereits für dieses Jahr scheint es unsicher zu sein, ob die bestehenden Freiwilligenplätze im Ausland erhalten werden oder ob Freiwillige, die bereits eine Zusage erhalten haben, wegen fehlender staatlicher Unterstützung ihren Dienst nicht antreten können.
Werden setzen Sie sich dafür einsetzen, dass die aktuell vorgesehenen Fördermittel für Freiwilligendienste im Ausland aus dem Bereich 14c nicht gekürzt werden, sondern in diesem Jahr, wie auch in den Folgejahren, für Auslandsdienste in vollem Umfang zur Verfügung stehen?
Werden Sie dazu beitragen, dass es perspektivisch eine Förderung von internationalen Freiwilligendiensten gibt, die nicht an die Zivildienstpflicht gebunden ist?
Mit freundlichem Gruß,
Kirein Franck
Sehr geehrter Herr Franck,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. März 2010 über die Seite Abgeordnetenwatch, in dem Sie mich auf den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste ansprechen. Ich möchte mit dieser Antwort auch auf die weiteren Anfragen zu diesem Thema auf www.abgeordnetenwatch.de Bezug nehmen.
Bereits in dem fraktionsübergreifend erarbeiteten Antrag „Zukunft der Freiwilligendienste - Ausbau der Jugendfreiwilligendienste und der generationsübergreifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaftlicher Generationenvertrag für Deutschland (BT-Drs. 15/5175)“ haben sich die Liberalen dezidiert für den quantitativen Ausbau der Jugendfreiwilligendienste ausgesprochen. Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in den Freiwilligendiensten eine wesentliche Säule und gleichzeitig einen Lernort für Bürgerschaftliches Engagement. Daher werden wir uns auch in Zukunft für die Stärkung der Jugendfreiwilligendienste einsetzen.
Die Freiwilligendienste FSJ und FÖJ tragen dazu bei, die Bildungsfähigkeit von Jugendlichen zu verbessern und geben jungen Menschen die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung. Daher stellen die Freiwilligendienste nicht nur einen Weg zur Selbstverwirklichung und Mitgestaltung der Engagierten dar, sondern mehren auch das soziale Kapital unserer Gesellschaft. Trotz dieser erfolgreichen Tätigkeit hat die Politik die quantitative und qualitative Förderung von FSJ und FÖJ nie hinreichend ausgebaut. Die Zahl der nachgefragten Plätze ist noch immer weit höher als die Platzzahl, die FSJ und FÖJ derzeit aufbieten können. Die FDP will dies ändern und die Zahl der geförderten Plätze deutlich erhöhen.
Ebenfalls tritt die FDP seit langem für eine Anhebung des Bundesanteils bei der überwiegenden Mehrheit der Freiwilligendienstplätze ein. Gleichzeitig wollen wir bei einer Erhöhung des Bundesanteils die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) vereinheitlichen. Vor diesem Hintergrund gehört auch die Sonderförderung nach § 14 c Abs. 4 Zivildienstgesetz (ZDG) auf den Prüfstand. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Mittel aus § 14 c Abs. 4 ZDG im Zuge einer möglichen Übertragung in die Förderung der Freiwilligendienste in voller Höhe erhalten bleiben. Uns ist bewusst, dass die Träger bei einer Umstellung der Förderung eine Übergangszeit benötigen, um ihre Strukturen anzupassen. Wir werden auch unseren Koalitionspartner in den laufenden Diskussionen darauf hinweisen.
Die FDP will die Attraktivität der Freiwilligendienste weiter steigern. Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Jahren bedingt durch den § 14 c ZDG Strukturen ergeben, deren gesellschaftspolitische Auswirkungen abzulehnen sind und möglicherweise auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Durch die Sonderförderung haben sich Plätze im Jugendfreiwilligendienst herausgebildet, die ausschließlich Männern vorbehalten sind. Die Argumentation, Frauen würden keinen Wehrdienst leisten und könnten daher auch keine spezielle Förderung bekommen, verfängt nicht. Die bestehende Regelung führt also zu einer erheblichen Schieflage zwischen den Geschlechtern bei begehrten FSJ-Plätzen. Im Übrigen erhalten alle anderen Formen des Ersatzdienstes, ob dies nun THW, Freiwillige Feuerwehr, der Andere Dienst im Ausland oder weltwärts ist, keine Bundesförderung aus dem Zivildiensthaushalt.
Inwieweit zusätzliche Mittel, die durch die Verkürzung des Zivildienstes zum 01. Januar 2011 frei werden, für die Förderung der Jugendfreiwilligendienste eingesetzt werden, ist noch nicht entschieden. Die FDP wird sich allerdings weiterhin für dieses Anliegen stark machen.
Eine für allen Seiten gute Lösung liegt mir als Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages besonders am Herzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Laurischk