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Sibylle Laurischk
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Frage von Frank N. •

Frage an Sibylle Laurischk von Frank N. bezüglich Familie

Werte Frau Sibylle Laurischk!

Ich möchte von Ihnen wissen, wann das staatliche Kindergeld endlich bei den Geringverdienern ankommt insbesondere von Hartz IV Empängern!
Staatliches Kindergeld wird ja bekanntlich bei dem Bezug von Hartz IV angerechnet. Somit wird bei jeder Erhöhung des staatlichen Kindergeldes eigentlich der dem Kind zustehende Hartz IV Betrag gekürzt.
Die Ausrede, Hartz IV ist auch eine staatliche Unterstützung der Familien und Kinder, das kann ich nicht gelten lassen und ist auch Kinderfeindlich!
Ich finde dieses sollte sofort geändert werden.

Viele Grüße
Frank Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Dezember 2009.

Lassen Sie mich kurz die Position der FDP-Bundestagsfraktion zu diesem Thema erläutern. Wir haben uns bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, Familien mit Kindern in besonderer Weise zu entlasten. Durch die Anhebung des Kinderfreibetrags und einer Erhöhung des Kindergeldes, auf die wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU verständigen konnten, sind wir diesem Ziel ein Schritt nähergekommen.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der Kinderfreibetrag in einem ersten Schritt zum Januar 2010 auf 7.008 Euro angehoben und das Kindergeld um je 20 Euro erhöht. Damit wollen wir garantieren, dass die finanzielle Hilfe von Seiten des Staates auch bei dem Teil der Bevölkerung ankommt, der dadurch eine ganz spürbare Erleichterung erfährt – den Familien und Kindern.

Wir haben uns deshalb für eine Überprüfung der Hartz IV Regelsätze für Kinder ausgesprochen, da diese bisher lediglich pauschal vom Bedarf der Erwachsenen abgeleitet wurden, aber keine konkrete Bedarfsermittlung stattgefunden hat. Dies hatte auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 2009 festgestellt. Es hat nicht die Höhe kritisiert, sondern die pauschale Ableitung.

Derzeit werden die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Eine Stellungnahme wird Anfang des Jahres 2010 erwartet. Dann wird zu entscheiden sein, wie der Gesetzgeber weiter vorgehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk