Frage an Serpil Midyatli von Joachim H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Serpil Midyatli (SPD),
Die überproportional vielen DDR-Staatsbediensteten, die seit der Wiedervereinigung, ihre Rente aus der Rentenkasse West erhalten, die Volkspolizei- und die StaSi- Mitarbeiter welche so gastfreundlich die Transitreisenden behandelten, die im Inland der DDR die eigenen Bürger so nett behandelten (Beispiel: Hohenschönhausen), die fünf Arbeiter(?) welche einen tatsächlich arbeitenden überwachten, deren Arbeitszeit beim Verlassen der eigenen Haustür begann, deren Frauen, wegen eines Friseurbesuchs, ohne weiteres von der Arbeit fern bleiben konnten - und die Arbeiter, welche unter Fortschreibung der Arbeitszeit nach Hause gingen, wenn kein Material mehr vorhanden war. Diese Aufzählung könnte nahezu beliebig lang ergänzt werden. Alles lief im „Arbeiter- und Bauernstaat“; unter der Devise „Recht auf Arbeit, Arbeitssicherung und Arbeitsplatzsicherung.“ Diese Menschen erhalten wesentlich höhere gesetzliche Rentenzahlbeträge Ost (Altersrentner) als die füher hart erarbeitenden heutigen Altersrentner West, deren Reisezeiten - z. B. keine Arbeitszeiten waren.
Speziell bei der Frauenarbeit, wird gern übersehen, dass der Staat DDR die Aufgaben der Kindererziehung übernahm und kostenlose Kindergartenplätze bereitstellen ließ. In den alten Bundesländern erhielten, in den sechziger Jahren, Kinder oft erst einen gebührenpflichtigen Platz im Kindergarten, wenn sie bereits das sechste Lebensjahr vollendet hatten und bereits schulpflichtig waren. Aber rechtfertigt dieses alles, die um 39 Prozent höheren, gesetzlichen Rentenzahlbeträge Ost (Frauen) gegenüber den Kinder erziehenden West-Frauen?
Für einen Rentenantrag, mußten in den neuen Bundesländern, beitragspflichtige Arbeitszeiten nur glaubhaft gemacht - und nicht nachgewiesen - werden.
Die Bundesregierung fordert im letzten Rentenversicherungsbericht 2011, Drucksache 17-7770, weitere Ost-Rentenanhebungen. Wie lautet hierzu Ihre Meinung?
Mit freundlichem Gruß
J. Hachmeister
Guten Tag Herr Hachmeister,
vielen Dank für ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei der Rentenversicherung und die Folgen daraus, sich um Bundesgesetzgebung handelt.
Ich würde Ihnen empfehlen, einen Bundestagsabgeordneten zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Serpil Midyatli