Frage an Sepp Dürr von Guido K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Dürr,
heute wird das Thema "Pendlerpauschale" von dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.
1.) Wie stehen Sie dazu?
2.) Was sagen Sie zu der Tatsache, dass die ersten 20 km nicht mehr abgesetzt werden können, bei Dienstwagenbenutzern aber (je nach Beuschshäufigkeit der Arbeitsstätte) die Entfernung Wohnung /Arbeitsstätte trotzdem voll in Abzug gebracht wird (zuzügl. der 1% - Regelung)?
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
unsere Bundestagsfraktion hat die von der CSU im wesentlichen vorangetriebene Kürzung bei der Pendlerpauschale damals auch aus Gründen der Gleichbehandlung abgelehnt. Wir wollen - aufkommensneutral - die Entfernungspauschale ab dem 1. km anrechnen.
Das Dienstwagenprivileg wird von uns schon lange kritisiert.
Dass die CSU jetzt so tut, als wäre sie nicht dabei gewesen und als gäbe es keine wichtigen landespolitischen Themen, zeigt, in welchem Zustand diese Partei heute ist.
Für eine dringend nötige soziale Entlastung vor allem der Niedrigeinkommen und Familien schlagen wir vor, dass die Sozialabgaben endlich genauso progressiv erhoben werden wie die Lohn- und Einkommenssteuer. Damit würden niedrige und mittlere Einkommen, auch über Freibeträge, tatsächlich entlastet.
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Dürr