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Sepp Dürr
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Frage von Andreas B. •

Frage an Sepp Dürr von Andreas B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Dürr,

wie verhält es sich mit dem neuen Beamtengesetz in Bayern in Bezug auf Junglehrer? Mir ist zu Ohren gekommen, dass das Eingangsamt abgesenkt werden soll und es sich grundsätzlich um eine der größten Beamtengesetzrevisionen handle. In dem Medien ist dazu nicht viel zu entnehmen. Sollte das Eingangsamt dauerhaft herabgesetzt werden, wäre das meiner Ansicht nach ein Bruch in der Bildungspolotik und würde dem aktuelle Lehrerbedarf nicht gerecht werden, daher mein großes Interesse an der Thematik.

Kurzum:
1. Wurde ein neues Beamtengesetzt beschlossen?
2. Wo sind die gravierenden Änderungen dieses Gesetzes nachzulesen?
2. Was denken Sie über die Herabsetzung des Eingangsamtes?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Ihr

Andreas Biela

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Biela,

vielen Dank für Ihre Fragen!

1. Ein neues Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte in Bayern wurde im vergangenen Juli beschlossen und ist zum 1.1.2011 in Kraft getreten. Eine Absenkung des Eingangsamts für Lehrer ist damit nicht beschlossen worden. Geplant ist aber, im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern 2011 und 2012 die Eingangsbesoldung für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte befristet bis zum April 2013 um eine Besoldungsgruppe herunterzustufen. Das heißt, dass Junglehrer und andere Beamte bis April 2013 ein niedrigeres Gehalt bekommen sollen. Ab Mai 2013 soll die Besoldung dann wieder nach dem im Besoldungsgesetz vorgesehenen Sätzen erfolgen.

2. Informationen der Staatsregierung zum neuen Dienstrecht finden Sie hier: http://www.dienstrecht.bayern.de/

3. Die niedrigere Eingangsbesoldung ist nicht nur sozialpolitisch falsch, sie ist auch personalpolitisch wenig hilfreich. Dadurch wird es vom Zufall des Einstellungstermins eines Beamten oder einer Beamtin abhängen, wie hoch die Besoldung ist. Das entspricht weder dem Leistungsprinzip des Neuen Dienstrechts noch dem Gleichbehandlungsgrundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dieser Grundssatz sollte auch für bayerischen Beamtinnen und Beamte gelten. Wir Grünen lehnen die abgesenkte Eingangsbesoldung ab und haben deshalb auch einen Antrag eingebracht. Er wird in der 12. Kalenderwoche im Haushaltsausschuss des Landtags und am 7. April im Plenum des Landtags beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Sepp Dürr