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Sebastian Weigle
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Frage von Markus R. •

Frage an Sebastian Weigle von Markus R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Weigle,

wa sagen sie zum folgend dargestellten Sachverhalt ?( http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html )

In einem konkreten Fall konnten ZDF.reporter zeigen, dass einem französischen Staatsbürger, der in seinem Heimatland die sozialhilfeähnliche Leistung RMI in Höhe von 750 Euro monatlich bezog, auch in Deutschland Arbeitslosengeld II plus Miete ausgezahlt wurden. Die Arbeitsagentur bewilligte eine monatliche Unterstützung von 515 Euro. Zum Beantragen genügten lediglich ein Mietvertrag und ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland.

Hartz IV hat zudem dazu geführt, dass EU-Bürgern auch grundsätzlich das Arbeitslosengeld II in Deutschland nicht mehr verwehrt werden kann. Als rechtliche Voraussetzung gilt lediglich die - auch nur theoretische - Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Beratungsstellen fordern zum Betrug auf

Eine Stichprobe der "ZDF.reporter" zeigte zudem, dass in Beratungsstellen für Arbeitslose Tipps zum Leistungsmissbrauch gegeben werden. Sowohl im Wahlkreisbüro einer Bundestagsabgeordneten, als auch in einer Beratungsstelle einer Gewerkschaft forderten die Mitarbeiter im Gespräch über den Arbeitslosengeld-Antrag zum Betrug auf.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rentschler,

herzlichen Dank für Ihre Mail und Ihre Informationen. Der Beitrag spricht zwei verschiedene Probleme an. Zum einen zeigt er, dass es möglich ist, das System von Hartz IV zu missbrauchen. Dieses Problem des Missbrauchs existiert immer dann, wenn Menschen kriminelle Energie besitzen. Dies war auch im System der Sozialhilfe der Fall und kann nur durch wirksame Kontrollen so weit wie möglich eingedämmt werden. Eine vollkommene Kontrolle ist niemals möglich.

Das zweite Thema, welches sie ansprechen, ist die der Ansprüche von EU-Bürgern. Zum einen muss festgehalten werden, dass Hartz IV keine Leistung aus dem System der Arbeitslosenversicherung ist, sondern aus Steuermitteln bezahlt wird. Damit wird Steuergeld aufgewandt und kein Geld aus Versicherungsbeiträgen. Zum anderen steht das ALG II den Menschen zu, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und die Staatsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen. Ich kann ihnen auf die Schnelle keinen Auszug aus der Statistik geben, allerdings kann man davon ausgehen, dass der Anteil dieser Menschen nur einen kleinen Bruchteil der Bezieher des ALG II ausmacht.

Wie es zur Aufforderung zum Rechtsbruch kam und in welchem Umfang kann ich nicht nachvollziehen. Dazu sind die Aussagen im von Ihnen zitierten Artikel allerdings auch zu allgemein formuliert.

Mit herzlichen Grüßen

Sebastian Weigle