Frage an Sebastian Striegel von Martin W. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Hallo Herr Striegel, ich würde gern wissen, warum die Linke, SPD und Grüne die Ablehnung einer weiteren Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch den Großteil der Wähler ignorieren?
Befürchten sie nicht, das diese Wähler sich zum Teil auch aus so einem Grund von diesen Parteien abwenden und tatsächlich extreme Parteien wählen, denen sie dieses Thema zum Stimmenfang überlassen?
Sehr geehrter Herr Walew,
vielen Dank für Ihre Frage zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in unserem Land. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt und auch ich bekennen sich zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung über den Rundfunkbeitrag. Die Sender informieren verlässlich über Fakten, recherchieren Hintergründe, greifen gesellschaftliche Debatten auf und stellen zu kontrovers diskutierten Themen verschiedene Meinungen dar. Sie liefern unabhängige Informationen anhand hoher Qualitätsmaßstäbe und bieten auch ein vielfältiges Unterhaltungsangebot.
Auch mit dem Blick auf die Mediensysteme anderer Staaten, in denen Regierende Eigentum und Einfluss auf die Medien haben oder polarisierende Sender die Gesellschaften spalten, wird der immense Mehrwert unseres Mediensystems mit unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anbietern deutlich.
Der Rundfunkbeitrag ist in den vergangenen 12 Jahren unverändert geblieben und sogar einmal gesenkt worden. Nach diesen vielen Jahren war mit Empfehlung einer moderaten Anpassung zu rechnen. Wir halten den von der KEF kalkulierten Anstieg um 86 Cent pro Monat und Haushalt für moderat. Die Erhöhung ist geringer als die Inflationsrate in dieser Zeit.
Guten Journalismus gibt es nicht umsonst. Deshalb brauchen die Öffentlich-Rechtlichen eine solide Finanzierung und haben auch einen verfassungsgemäßen Anspruch darauf. Indem wir alle ihn finanzieren und die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Finanzbedarf kritisch einschätzt, ist er nicht direkt abhängig von der Politik, die nach Gefallen und Missfallen den Geldhahn auf- oder zudrehen kann, und unabhängig von anderen Finanzierungsquellen.
Die KEF überprüft den Finanzbedarf des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland kritisch und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Von der Empfehlung der KEF können die Länder nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in extremen Ausnahmefällen abweichen. Zur Frage, ob das im Fall des nun nicht verabschiedeten Staatsvertrags der Fall war, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Meine Partei hat diese Position sowohl zu den Landtagswahlen, als auch zu anderen Zeitpunkten stets klar vertreten.
Eine ausführliche Darstellung unserer Position und Antworten auf Fragen dazu finden Sie hier: https://gruene-fraktion-lsa.de/im-parlament/kompakt/kompakt-anpassung-des-rundfunkbeitrages-stand-21122020/
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank
Sebastian Striegel