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Sebastian Steineke
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Frage von Hjalmar K. •

Sehr geehrter Herr Steinecke, wie begründen Sie die Notwendigkeit der Verlängerung der epidemischen Lage nationaler Tragweite, für die Sie gestimmt haben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht . Zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur "Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" habe ich mit "Ja" gestimmt. 

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. So war eine Pandemie dieser Dauer und dieses Ausmaßes bislang nicht bekannt. Nach wie vor befinden wir uns weltweit und auch in Deutschland in einer sehr dynamischen und ernstzunehmenden Situation. Deswegen müssen auch weiterhin Maßnahmen getroffen werden, um Leben und Gesundheit zu schützen, die außerordentliche Belastung des Gesundheitssystems abzufedern, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und die Infektionszahlen zu senken.

Aufgrund dieser Informationen hatten die Bundesländer einstimmig darum gebeten, den entsprechenden Beschluss zu fassen.  Die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist dabei Voraussetzung für eine Reihe von Maßnahmen der Länder, wie z.B. Arbeitsschutzmaßnahmen oder etwaige Kontaktbeschränkungen. Ohne den Beschluss zur Verlängerung würde sie automatisch Ende September auslaufen. Die Bundesländer beziehen sich in ihren Schutzmaßnahmen auf das bundesweite Infektionsschutzgesetz. Würde dies nicht mehr gelten, müssten sie die Regelungen zur Impfung, Testung sowie Einreiseerlaubnisse selbstständig erarbeiten und durch ihre Landesparlamente bringen. Da diese Maßnahmen ansonsten durch den Brandenburger Landtag gefasst worden wären, hätte auch eine Nicht-Verlängerung erst einmal nichts an der derzeitigen Situation geändert. Mit der Entscheidung besteht aber für alle Beteiligten eine größere Rechtssicherheit.

Weil wir nunmehr den Inzidenzwert als entscheidenden Maßstab für Corona-Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz streichen werden und stärker die Hospitalisierungsquoten in den Mittelpunkt stellen, ist aus meiner Sicht auch der Grundstock für eine Normalisierung gelegt.

Seien Sie versichert, dass wir die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht leichtfertig beschließen. Zentral ist dabei eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite basiert auf dieser andauernden Gefahr für die öffentliche Gesundheit in Deutschland. Die Zahlen und Daten der Wissenschaft, wie beispielsweise des Robert-Koch-Instituts, zeigen uns täglich, dass die Infektionszahlen in Deutschland leider wieder steigen und das Infektionsgeschehen nach wie vor allgemein von einer hohen Dynamik getragen wird. Dies wird durch das Auftreten von neuen Virus-Varianten und deren Ausbreitung in der Europäischen Region und Deutschland verschärft. Die Lage könnte sich daher laut RKI aufgrund der erhöhten Übertragbarkeit der Virus-Mutationen sogar zuspitzen.

Unser Ziel bleibt es, mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen schnell auf Entwicklungen reagieren zu können, die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen und die Gefahr für Leben und Gesundheit in Deutschland zu reduzieren. Mir ist bewusst und als Abgeordneter sehr wichtig, dass wir mit diesen Beschlüssen maß- und verantwortungsvoll umgehen. Auch wenn der Gesundheitsschutz Vorrang hat, überprüfen wir alle 3 Monate die beschlossenen Regelungen und Vorschriften auf Wirksamkeit und Notwendigkeit. Der nächste Bundestag kann daher relativ schnell wieder über eine Aufhebung oder Verlängerung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Steineke