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Sebastian Steineke
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Frage von Franz D. •

Frage an Sebastian Steineke von Franz D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Steineke,

obwohl nicht zuständig, hat das Ministerium unter Jens Spahn eine Schutzmaskenbestellung vorgenommen.(siehe Artikel unter https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2020/08/schutzmasken-beschaffung-mueller-wrede-vertritt-ministerium-im-streit-um-beratervertrag-von-ey ) Laut diesem Artikel wurde ein Beratungsauftrag hierzu im Wert von 9,5 Mio Euro an EY (Ernst & Young) vergeben.

Über die Notwendigkeit einer öffentlichen Ausschreibung ist laut dem genannten Artikel jetzt ein Rechtsstreit entstanden, hierbei wird das Ministerium von der Kanzlei Müller-Wrede vertreten.

Hinter diesem Streit steckt laut genanntem Artikel ein noch viel größerer Streit : "Das Gesundheitsministerium wird nämlich von fast 50 Lieferanten und Herstellern von Schutzmasken verklagt. Sie fordern am Landgericht Bonn ausstehende Zahlungen im Gesamtwert von rund 400 Millionen Euro ein."

Kann es sein, dass sich das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn in Dinge einmischt, die nicht in ihrem Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich liegen und bei einem Misslingen dann damit nichts mehr zu tun haben will?
Wer trägt die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten, die das Gesundheitsministerium übernehmen muss und wie hoch können diese schlimmstenfalls werden?
Haftet der Minister persönlich für Schäden, die nachweislich aufgrund fehlerhafter Anweisungen seinerseits entstanden sind und wird den Wählern in den Fernsehnachrichten (z.B. in der Heute-Sendung) mitgeteilt, welche Prozesse das Gesundheitsministerium unter seiner Leitung momentan führt und in Zukunft führen will, unter Angabe der geplanten Kosten?
Können Sie verstehen, dass sich viele Bürger mittlerweile mehr als wundern, wie Politiker ihr Geld (Steuergelder) regelrecht "verschenken" (versenken)?
Was verstehen Sie als Politiker unter einem "Prozesshansl" und, aus eigenem Verschulden Konsequenzen zu ziehen?
Ich hoffe Sie beantworten mir und Millionen Bürgern meine Fragen, nachlesbar in diesem Medium!

Hochachtungsvoll
F. D

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dohnal,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach den mir vorliegenden Informationen kann ich Ihnen Folgendes dazu mitteilen.

Aufgrund der weltweit extrem knappen Bestände an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat die Bundesregierung beschlossen, PSA zentral zu beschaffen, um gegenüber den Herstellern eine gestärkte Verhandlungsposition einnehmen zu können. In diesem Zusammenhang wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch die Bundesregierung mit der Beschaffung von Material und Schutzausrüstung zur Bekämpfung der Corona-Epidemie im Gesundheitswesen beauftragt. Die Durchführung und Abwicklung der damit verbundenen Beschaffungsvorgänge wurde durch das BMG im Rahmen der Amtshilfe für die Länder übernommen. Bei der Beschaffung von PSA sowie weiteren krisenrelevanten Produkten steht der Gesundheitsschutz der Empfängerinnen und Empfänger derartiger Produkte an erster Stelle. Daher ist eine strenge Überprüfung der Verkehrsfähigkeit sowie der Qualität der gelieferten Produkte zur Sicherstellung einer bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit und zum Ausschluss jedweder Gesundheitsbeeinträchtigung unverzichtbar. Die aufgrund von festgestellten Qualitätsmängeln anhängigen Rechtsstreitigkeiten sind somit Ausdruck einer gewissenhaften Überprüfung der kontrahierten Produkte sowie eines verantwortungsbewussten Einsatzes von Haushaltsmitteln im Rahmen der von der Bundesregierung übertragenen Aufgabe der zentralen Beschaffung. Mit Blick auf die laufenden Prozesse und möglichen Kosten verfügt das BMG über ein System zur Haushaltsüberwachung, welches erlaubt, regelmäßig mögliche Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben nachzuvollziehen. Da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, kann noch keine Summe der Kosten beziffert werden. Grundsätzlich informiert das BMG zu aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Beschaffung von Schutzausrüstung transparent über verschiedene Kanäle, wie beispielsweise über soziale Medien, auf der Webseite des Ministeriums sowie zudem im Zuge zahlreicher Anfragen von Presseorganen und von Bürgerinnen und Bürgern. Ferner wird das BMG bei allen Beschaffungsmaßnahmen durch das Parlament sowie die Rechtsprechung unabhängiger Gerichte kontrolliert. Für weitere Informationen zu Fragen zur zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung wird zudem auf die Webseite des Bundesministeriums unter dem Link https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-schutzmasken.html verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Steineke