Frage an Sebastian Steineke von Andreas R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Steineke,
ich wende mich an Sie als Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestags.
Laut Bundeskriminalamt sitzen derzeit über 80 der 548 als "Gefährder" eingestuften Personen in Haft (Quelle: http://www.bild.de/politik/inland/islamismus/gefaehrder-ausweisung-49647612.bild.html ).
Ist es sichergestellt, dass diese Gefährder in Haft nicht in Berührung mit anderen Insassen kommen, damit sich deren gefährliches Gedankengut unter den Insassen im Gefängnis nicht weiter ausbreitet?
Falls nicht: Welche Massnahmen plant die Bundesregierung, um dies in Zukunft sicherzustellen?
Mit freundlichen Gruessen
Andreas Reichhardt
Sehr geehrter Herr Reichhardt,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Für Justizvollzugsanstalten und dementsprechend auch für die dortigen Haftbedingungen sind die Bundesländer zuständig. Entsprechend gelten dort die Justizvollzugsgesetze der Länder, auf deren Ausgestaltung der Bund keinen Einfluss hat. Einige Bundesländer haben durch die Hinzunahme von Experten eine bessere Isolierung von Gefährdern in ihren Haftanstalten vorangetrieben (z.B. Hessen). Der Bund unterstützt die Länder nachdrücklich bei ihren Bemühungen, Prävention gegen Radikalisierungen in Haftanstalten zu verstärken. Maßnahmen sind zum Beispiel die Einführung von unterschiedlichen Verweilzeiten im Innenhof, um den Kontakt von radikalisierten Gefährdern mit anderen Inhaftierten zu vermeiden. Ein weiterer Punkt ist auch die bessere Ausbildung von JVA-Beamten auf diesem Gebiet.
Sie sehen, das Problem wurde klar erkannt und es geschieht momentan viel, um dem entgegenzutreten. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier auf einem guten Weg sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Steineke MdB