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Sebastian Roloff
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Frage von Draga G. •

Wie stehen Sie zu einer Impfpflicht, obwohl dadurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen getreten wird und keiner andere dadurch schützen kann?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

ich bin davon überzeugt, dass längerfristig die Impfung der einzige Weg aus der Corona-Krise ist. Leider ist in Deutschland die Impflücke aber immer noch viel zu groß, als dass wir zur Normalität und zum herbeigesehnten Alltag zurückfinden könnten.

Der 19-köpfige ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 stellt in seiner 3. Stellungnahme (einstimmig) fest: „Langfristig ist es dringend erforderlich, die verbliebenen Immunitätslücken in der Gesellschaft durch Impfungen zu schließen, da ansonsten zyklisch mit erneuten starken Infektions- und Erkrankungswellen zu rechnen ist.“

In das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Diese konkrete Eingriffsgrundlage muss außerdem mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein. Das ist der Fall, sofern mit ihr ein legitimes Ziel verfolgt wird und sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um dieses Ziel zu erreichen.

Bei der Gesetzgebung wird selbstverständlich darauf geachtet, dass diese verfassungskonform erfolgt.

Auch wenn Geimpfte das Virus übertragen können, ist das kein Argument gegen die Wirksamkeit und den großen Nutzen der Impfung. Denn wie es in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Drucksache 20/188) richtig heißt: „Geimpfte und genesene Personen werden seltener infiziert und werden somit auch seltener zu Überträgern des Coronavirus SARS-CoV-2. Zudem sind sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden sollten, weniger bzw. für einen kürzeren Zeitraum infektiös. Das Risiko, das von Geimpften oder Genesenen ausgeht, ist somit deutlich geringer als bei Personen, die über keine Immunisierung aufgrund eines vollständigen Impfschutzes oder einer durchgemachten Infektion verfügen.“

Ich kann Ihnen versichern, dass keine Politikerin und kein Politiker die Entscheidung zur Impfplicht gerne oder leichtfertig trifft. Auch ich nicht. Und selbstverständlich berücksichtigen wir dabei die Sorgen und Befürchtungen der Impfunwilligen und wägen ganz genau zwischen ihren Interessen sowie dem Gemeinwohl und der Gesundheit der Gesamtbevölkerung ab.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff, MdB

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