Unterstützen Sie den parteiübergreifenden Antrag für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD?
Die Ereignisse im Thüringer Landtag haben erneut gezeigt, dass die AfD kein Interesse an demokratischen Prozessen hat und mit allen Mitteln unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben versucht. Meines Erachtens ist es dringend erforderlich, endlich den lange überfälligen Schritt eines Parteiverbotsverfahrens zu gehen und den verfassungsfeindlichen Aktionen dieser Partei Einhalt zu gebieten, bevor es zu spät ist. Unterstützen Sie einen solchen Antrag?
Sehr geehrter Herr K.
zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die AfD verfolgt einen antiliberalen Kurs, der in Teilen von faschistischen Überzeugungen geprägt ist. Ihre Nähe zu anderen rechtsextremen Gruppierungen ist bekannt. Ich halte die Partei daher für verfassungsfeindlich und habe mich auch öffentlich für die Prüfung eines Verbots der AfD ausgesprochen.
Die Frage eines möglichen Verbots der AfD ist jedoch äußerst komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung der vorliegenden Tatsachen und rechtlichen Aspekte.
Verschiedene Politiker*innen und Expert*innen beurteilen die Realisierbarkeit eines Verbots unterschiedlich. Die hohen Hürden für ein Parteiverbot sind offensichtlich. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht, das allein nach den Maßstäben des Grundgesetzes urteilt. Eine Partei, in diesem Fall die AfD, müsste sich nachweislich gegen die in der Verfassung niedergelegten Grundsätze und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten und diese aktiv-kämpferisch beseitigen wollen, wobei auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg bestehen müsste.
Trotz dieser Unsicherheiten spreche ich mich ausdrücklich für eine Prüfung eines Parteiverbots der AfD aus. Eine Vorprüfung der Verfassungskonformität der AfD ist daher überfällig. Sollte sich dabei der Verdacht erhärten, dass diese Partei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, dürfen wir nicht zögern, einen Antrag auf Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Derzeit prüfen auch die Bundesländer, ob hinreichende Anhaltspunkte für ein Verbot vorliegen.
Ein solches Verfahren wäre ein wichtiges Signal im Kampf gegen die Feinde der Demokratie. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung darf nicht von innen ausgehöhlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff