Wieso sind Sie gegen die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen?
Sie haben auf die Frage "Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen soll abgeschafft werden (§ 218)." mit "Nein" geantwortet. Wieso?

Lieber Herr S.,
das Recht auf den Schutz des Lebens ist eines der höchsten Güter in unserem Grundgesetz. Auch das ungeborene Leben zählt für mich hier zu den schützenswerten Rechtsgütern.
Gleichwohl möchte ich betonen, dass jeder Frau nach umfangreicher Beratung das Recht auf straffreie Abtreibung zugestanden werden soll, sofern dafür eine rechtfertigende Begründung (Vergewaltigung, Überforderung, individuelle Lebensumstände) vorliegt. In diesem Fall gilt der Grundsatz "my body - my choice".
Ich gestehe allerdings offen zu, dass ich demnächst zum ersten Mal Onkel werde und meine politischen Ansichten an dieser Stelle durch dieses frohe Ereignis eingefärbt sein mögen, was Sie mir bitte nachsehen möchten.
Herzlichst
Sebastian Loest